E-Bike-Bonus: Eigenes Internetportal öffnet am 1. März
Individueller Elektrotransport

E-Bike-Bonus: Eigenes Internetportal öffnet am 1. März

E-Bike-Bonus: Eigenes Internetportal öffnet am 1. März

Um die Umsetzung der E-Bike-Förderung etwas näher zu erläutern, kündigt der für die Bonuszahlung zuständige ASP die Eröffnung eines speziellen Internetportals zum 1. März 2017 an.

Während die Veröffentlichung des Erlasses zur Gewährung einer Umweltprämie für Elektrofahrräder in den meisten Medien für Aufsehen sorgte, organisiert sich der Staat selbst, um die Bedürfnisse der Begünstigten bestmöglich zu erfüllen, die seitdem die Prämie in Anspruch nehmen können. Der Betrag beträgt 19 % des Kaufpreises des E-Bikes bis zu einer Grenze von 20 Euro.

Nach Angaben der Website der ASP, die bereits die Umweltprämien für Autos und motorisierte Elektro-Zweiräder verwaltet, soll ab dem 1. März 2017 ein Internetportal eröffnet werden. Dadurch können Antragsteller das Förderantragsformular einfach ausfüllen und ausdrucken.

Nicht mit örtlichen Zuschüssen kombinierbar

Wir erinnern Sie daran, dass die nationale Prämie nicht mit Maßnahmen auf lokaler Ebene kombiniert werden kann. Somit können Personen, die bereits Anspruch auf einen lokalen Bonus haben, beispielsweise in Nizza oder Paris, das nationale System nicht nutzen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Bike-Bonusdatei.

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