Schnelle E-Bikes: Belgien verschärft Regeln
Individueller Elektrotransport

Schnelle E-Bikes: Belgien verschärft Regeln

Seit dem 1. Oktober 2016 muss jeder Besitzer eines Elektrofahrrads, das schneller als 25 km/h fährt, einen Führerschein besitzen, einen Helm und ein Nummernschild tragen.

Diese neue Regelung gilt nicht für „klassische“ E-Bikes, deren Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet, sondern nur für „S-Pedele“, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h erreichen kann.

In Belgien nehmen diese S-Pedelecs, auch Speedbikes oder schnelle Elektrofahrräder genannt, unter den Mopeds einen Sonderstatus ein. Um sie nutzen zu können, ist ab dem 1. Oktober ein Führerschein erforderlich, der auf das bloße Bestehen der Prüfung ohne praktische Prüfung reduziert wird.

Weitere besonders benachteiligte Punkte für Nutzer: Helmtragen, Registrierung und Versicherung werden verpflichtend. Was zum Teufel bremst den Markt?

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