Elektroroller und Verkehrsregeln: Die Regeln werden noch schlecht verstanden
Individueller Elektrotransport

Elektroroller und Verkehrsregeln: Die Regeln werden noch schlecht verstanden

Elektroroller und Verkehrsregeln: Die Regeln werden noch schlecht verstanden

Die seit 2019 in der Straßenverkehrsordnung verankerten Regeln für die Nutzung von Elektrorollern im öffentlichen Straßenverkehr sind den Nutzern noch wenig bekannt.

Ab dem 25. Oktober 2019 gelten für Elektroroller besondere Regeln für die Fortbewegung auf einer Nutzstrecke. Während 11 % der Franzosen regelmäßig Elektroroller und andere motorisierte Privatfahrzeuge (EDPM) nutzen, wissen nur 57 % von der Existenz der Regeln, wie aus einer aktuellen Studie des französischen Versicherungsverbandes (FFA), Assurance Prévention und des Versicherungsverbands hervorgeht . Mikromobilitätsspezialisten (FP2M).

Insbesondere wissen 21 % der Befragten nicht, dass das Fahren auf Gehwegen verboten ist, 37 % wissen, dass die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, 38 % wissen, dass das Autofahren verboten ist 2 und 46 %, dass es verboten ist. Es ist verboten, Kopfhörer zu tragen oder ein Telefon in der Hand zu halten.

Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln wirft die Studie auch die Frage der Versicherung auf. Nur 66 % der E-Scooter-Besitzer wissen, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten obligatorisch ist. Nur 62 % gaben an, es gekauft zu haben.

„Ein Jahr nach der Aufnahme von E-Scootern und anderen EDPMs in die Straßenverkehrsordnung sind Versicherungsaspekte und im weiteren Sinne das Haftungskonzept für viele Nutzer weiterhin unklar. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist jedoch jeder verpflichtet, vor der Nutzung von EDPM eine Versicherung abzuschließen. Alle Branchenteilnehmer müssen sich weiterhin für die Aufklärung über diese Versicherungspflicht einsetzen.“erklärt Stephane Penet, stellvertretender Generalvertreter des französischen Versicherungsverbands und Vertreter des Verbands Assurance Prevention.

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