Elektrofahrrad: Versicherungspflicht aus Europa
Individueller Elektrotransport

Elektrofahrrad: Versicherungspflicht aus Europa

Elektrofahrrad: Versicherungspflicht aus Europa

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung erzielt, um E-Bikes von der Versicherungspflicht auszuschließen. Gute Nachrichten für Benutzer.

Obligatorisch für alle motorisierten Zweiräder, die Elektrofahrradversicherung bleibt optional. Der 2018 eingeführte Vorschlag zur Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) hat in der Fahrradbranche für Aufsehen gesorgt, da er Elektrofahrräder mit versicherten Fahrzeugen vergleicht. Letztendlich haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Zwischenvereinbarung getroffen, die Elektrofahrräder aus dem Versicherungsschutz streichen würde.

« Mit dieser politischen Einigung ist es uns gelungen, die überzogene und absurde Regulierung von E-Bikes und einigen anderen Kategorien wie dem Motorsport zu beenden. "Dita Charanzova, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, hat reagiert.

Das Abkommen muss nun von Parlament und Rat formell gebilligt werden. Nach der Genehmigung tritt die Richtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die neuen Vorschriften treten 24 Monate nach Inkrafttreten des Textes in Kraft.

Haftpflichtversicherung wird weiterhin empfohlen

Wenn es ab dem Moment nicht zwingend ist, dass das Elektrofahrrad 250 Watt Leistung und 25 km/h mit Unterstützung nicht überschreitet, wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Ohne diese müssen Sie Schäden, die Dritten zugefügt wurden, reparieren (und bezahlen). Schließen Sie daher am besten eine Bürgschaft ab, die oft in Multi-Risk-Wohnungsverträgen enthalten ist. Andernfalls können Sie mit dem Versicherer einen speziellen Haftpflichtvertrag abschließen.

Siehe auch: Einstellung des Elektrofahrrads

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