Kleine Elektroroller haben Anspruch auf einen Umweltbonus
Individueller Elektrotransport

Kleine Elektroroller haben Anspruch auf einen Umweltbonus

Obwohl sie aus dem am 1. Januar eingeführten Rollergerät gestrichen wurden, können kleine Elektrofahrzeuge unter 3 kW jetzt einen Umweltbonus von bis zu 200 € erhalten.

Dies ist der Erlass vom 16. Februar 2017, der einen Bonus für Elektrofahrräder festlegte und kleinen Pendlern – Zweirädern, Dreirädern und Geländefahrzeugen – formell einen Bonus unter den gleichen Bedingungen wie Elektrofahrrädern, d. h. 200 € sind auf 20 % des Kaufpreises inklusive Steuern begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Hilfsgeräte nur für Fahrzeuge gelten, die für den Straßenverkehr „legalisiert“ sind, d. h. mit Nummernschildern, und keine Blei-Säure-Batterien enthalten. Speedbikes, die vom Radverkehr ausgeschlossen sind, können daher gefördert werden, sofern sie als Scooter registriert sind.

Die Unterstützung erstreckt sich insbesondere auf jede volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in Frankreich oder auf jede juristische Person, die eine Niederlassung in Frankreich gründet, sowie auf jede öffentliche Verwaltung. In der Praxis müssen diejenigen, die die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, dasselbe Formular wie für Maschinen über 3 kW auf der ASP-Website ausfüllen, die alle Regeln regelt.

Für die Regierung beinhaltet dies zusätzliche Hilfeleistungen für Elektromotorräder und -roller über 3 kW mit einem Aufpreis von 250 € / kWh an Bord, begrenzt auf 27 % des Kaufpreises und maximal 1000 €.

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