Urlaub im Firmenwagen. Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?
interessanter Artikel

Urlaub im Firmenwagen. Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?

Urlaub im Firmenwagen. Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten? Immer häufiger dient ein Firmenwagen nicht nur dem Arbeitsgerät der Mitarbeiter, sondern wird auch für private Zwecke genutzt. Was ist bei der Nutzung eines Firmenwagens im Auslandsurlaub zu beachten?

Urlaub im Firmenwagen. Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?In den meisten Unternehmen ist die Nutzung eines Firmenwagens durch die Fuhrparkrichtlinie des Unternehmens geregelt, d. h. ein internes Dokument, das eine Reihe von Regeln für den Erwerb, die Nutzung und den Ersatz von Fahrzeugen enthält. Derzeit gibt es einen zweigleisigen Ansatz. Einer von ihnen schlägt vor, dass die zum Fuhrpark des Unternehmens gehörenden Fahrzeuge nur als Arbeitsgeräte behandelt werden sollten. Dann dürfen sie von Mitarbeitern nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Allerdings wird ein Dienstwagen zunehmend als eine Form der zusätzlichen Vergütung des Mitarbeiters für die von ihm geleistete Arbeit angesehen.

Wenn es Ihnen die Fuhrparkpolitik des Unternehmens erlaubt, mit einem Dienstwagen in den Urlaub zu fahren, sollten Sie daher nicht nur die mit dem laufenden Betrieb verbundenen Kosten, sondern vor allem auch die notwendigen Formalitäten bedenken.

Erlaubnis, ins Ausland zu reisen

Für eine Privatfahrt mit einem Firmenwagen ist zunächst die Zustimmung des Fahrzeughalters einzuholen. Im Falle des eigenen Fuhrparks muss die Ausstellung durch eine autorisierte Person im Unternehmen erfolgen. Werden dagegen Firmenwagen gemietet oder vermietet, muss eine solche Erlaubnis vom Vermieter bzw. Vermieter vorliegen.

Einige Länder wie die Ukraine oder Weißrussland verlangen eine notariell beglaubigte und von einem vereidigten Übersetzer beglaubigte Vollmacht. Da in den europäischen Ländern keine einheitlichen Regeln gelten, empfehlen wir, sich vor der Abreise bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu erkundigen, fügt er hinzu.

Versicherungsdauer und Land

Wer eine Auslandsreise plant, fragt sich oft, ob seine Versicherung in anderen Ländern anerkannt wird. Die AC-Richtlinie gilt in Europa mit Ausnahme von Russland, Weißrussland, der Ukraine und Moldawien. Für Reisen in Länder, die nicht von der Police abgedeckt sind, müssen Sie das Fahrzeug zusätzlich versichern. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob Ihr Hilfspaket außerhalb Polens gültig ist.

Darüber hinaus muss der Fahrer sicherstellen, dass er im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, beispielsweise einer Kollision oder einer Fahrzeugpanne, angemessene Unterstützung in Form von Wartungsleistungen, Fahrzeugaustausch oder Rückführung in das Land erhält. „Es liegt im gemeinsamen Interesse des Vermieters und des Kunden, die Dienstleistungen zu wählen, die den Fuhrpark des Unternehmens so weit wie möglich sichern“, erklärt Claudia Kowalczyk, Marketingleiterin von Carefleet SA.

Green Card – wo wird sie benötigt?

Bevor Sie die Republik Polen verlassen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie eine Green Card erwerben müssen, d. h. Versicherung der Haftpflicht gegenüber Dritten bei Auslandsreisen. Ihr Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass Verkehrsopfer eine angemessene Entschädigung für Schäden erhalten können, die durch den Fahrer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs verursacht werden, und dass Autofahrer nicht gezwungen sind, an der Grenze jedes von ihnen besuchten Landes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. .

In den EU-Ländern sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz ist keine Green Card erforderlich. Es muss jedoch in Ländern wie Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Iran, Israel, Mazedonien, Marokko, Moldawien, Russland, Serbien, Montenegro, Tunesien, der Türkei und der Ukraine präsent sein, sagt Claudia Kowalczyk, Carefleet Marketing Manager SA.

Kommentar hinzufügen