Neue Geldstrafe für Verkehrspolizei ab 1. Januar 2015
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Neue Geldstrafe für Verkehrspolizei ab 1. Januar 2015

Mit dem Erscheinen des neuen Gesetzes 2015 warten alle Autofahrer auf Änderungen im Ordnungswidrigkeitengesetz. Diesmal teilt die staatliche Verkehrsinspektion mit, dass ab dem 1. Januar 2015 die aktualisierten technischen Vorschriften in Kraft treten.

Diese technische Vorschrift verbietet den Betrieb eines Fahrzeugs ohne montierte Spezialreifen im Winter (Spezialreifen bedeutet Winterreifen). Für diesen Verstoß sieht die Verordnung eine von zwei Möglichkeiten vor:

  • Warnung
  • eine Geldstrafe von 500 Rubel.

Neue Geldstrafe für Verkehrspolizei ab 1. Januar 2015

Neue Verkehrspolizeistrafe 2015 - das Vorhandensein eines installierten Satzes Winterreifen

Es sei darauf hingewiesen, dass derzeit über die Änderung der „Winterperiode“ entschieden wird. Wir sprechen aber nur von einer Erhöhung der Laufzeit. Dies liegt daran, dass in einigen Regionen der Russischen Föderation die winterlichen Straßenverhältnisse viel früher als im Dezember beginnen.

Bereits in den Neujahrsferien werden Verkehrspolizisten beginnen, auf die Umsetzung dieser Regelung zu achten. Wenn Sie also noch Sommerreifen verwenden, empfehlen wir Ihnen, einen Satz Winterreifen zu kaufen/montieren, um eine kleine angenehme Kommunikation mit der Verkehrspolizei in Form eines Bußgeldes zu vermeiden.

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