Die Straße überqueren. Was müssen Fußgänger wissen und sich merken?
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Die Straße überqueren. Was müssen Fußgänger wissen und sich merken?

Die Straße überqueren. Was müssen Fußgänger wissen und sich merken? Die Polizei fordert Autofahrer regelmäßig dazu auf, beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs ihre Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und besondere Vorsicht walten zu lassen. Fußgänger sollten ihre Rechte und Pflichten nicht vergessen!

Artikel 13. 1. Fußgänger müssen beim Überqueren einer Straße oder eines Weges besondere Vorsicht walten lassen. und unter Berücksichtigung der Punkte 2 und 3 den Fußgängerüberweg nutzen. An dieser Kreuzung hat ein Fußgänger Vorrang vor einem Fahrzeug.

2. Das Überqueren der Fahrbahn hinter einem Fußgängerübergang ist zulässig, wenn der Abstand zum Übergang mehr als 100 m beträgt. Befindet sich der Übergang jedoch weniger als 100 m vom markierten Übergang entfernt, ist das Überqueren auch an diesem Übergang gestattet .

3. Überqueren der Straße über den in Absatz genannten Fußgängerüberweg hinaus. 2 ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird und der Verkehr von Fahrzeugen nicht beeinträchtigt wird. Der Fußgänger ist verpflichtet, Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren und auf dem kürzesten Weg senkrecht zur Straßenachse zum gegenüberliegenden Straßenrand zu wechseln.

4. Wenn auf der Straße ein oberirdischer oder unterirdischer Durchgang für Fußgänger vorhanden ist, ist der Fußgänger verpflichtet, diesen unter Berücksichtigung des Absatzes zu benutzen. 2 und 3.

5. In besiedelten Gebieten, auf zweispurigen Straßen oder auf denen Straßenbahnen auf einem von der Straße getrennten Weg verkehren, darf ein Fußgänger, der eine Straße oder einen Weg überquert, nur einen Fußgängerüberweg benutzen.

6. Das Überqueren einer von der Straße getrennten Strecke ist nur in einem speziell dafür vorgesehenen Bereich gestattet.

7. Ist eine Fahrgastinsel an einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs an einen Fußgängerüberweg angeschlossen, ist der Fußweg von und zur Haltestelle erst nach diesem Überweg gestattet.

8. Wenn auf einer zweispurigen Fahrbahn ein Fußgängerüberweg markiert ist, gilt der Übergang auf jeder Fahrbahn als separater Übergang. Diese Bestimmung gilt entsprechend für einen Fußgängerüberweg an einer Stelle, an der der Fahrzeugverkehr durch eine Verkehrsinsel oder andere Vorrichtungen auf der Straße getrennt wird.

Artikel 14. Verboten

1. Einfahrt zur Straße:

a) direkt vor einem fahrenden Fahrzeug, auch an einem Fußgängerüberweg,

b) außerhalb eines Fahrzeugs oder eines anderen Hindernisses, das die Sicht auf die Straße beeinträchtigt;

2. Überqueren der Straße an einer Stelle mit eingeschränkter Sicht auf die Straße;

3. unnötiges Verlangsamen oder Anhalten beim Überqueren einer Straße oder eines Weges;

4. über die Straße laufen;

5. Den Weg entlang gehen;

6. Verlassen der Strecke, wenn die Staudämme oder Halbdämme aufgegeben wurden oder begonnen wurden, aufzubrechen;

7. Überqueren der Straße an einer Stelle, an der ein Fußgängerweg oder Bürgersteig durch eine Sicherheitsvorrichtung oder ein Hindernis von der Straße getrennt ist, unabhängig davon, auf welcher Straßenseite er sich befindet.

Siehe auch: Citroën C3 in unserem Test

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