Probleme mit der Autozulassung
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Probleme mit der Autozulassung

Probleme mit der Autozulassung Wenn wir die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorlegen, wird die Kommunikationsabteilung die Zulassung des Fahrzeugs verweigern.

Probleme mit der AutozulassungJe nachdem, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft haben, benötigen Sie für die Zulassung unterschiedliche Dokumente.

Im Falle eines Gebrauchtwagens sind dies:

- einen ausgefüllten Fahrzeugzulassungsantrag,

– Eigentumsbestätigung des Fahrzeugs (Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs, Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, Leibrentenvertrag oder rechtskräftige gerichtliche Eigentumsentscheidung),

– Fahrzeugschein mit aktuellem TÜV-Datum,

– Fahrzeugkarte (falls ausgestellt),

- Teller,

- einen Personalausweis oder ein anderes Dokument mit einem Lichtbild, das Ihre Identität nachweist.

Die Unterlagen müssen im Original vorliegen.

Wenn Sie ein neues Auto gekauft haben, müssen Sie sich anmelden:

- ausgefüllter Antrag

– Eigentumsnachweis des Fahrzeugs, in diesem Fall in der Regel eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,

– Fahrzeugkarte, falls ausgestellt,

- Auszug aus der Genehmigungsurkunde,

– Nachweis über die Zahlung der Recyclinggebühr in Höhe von 500 PLN (mit Identifizierung des Fahrzeugs: VIN-Nummer, Karosserienummer, Fahrgestellnummer) des Einsteigenden oder eine Erklärung, dass er verpflichtet ist, das Fahrzeugsammelnetz bereitzustellen (Erklärung kann auf der Rechnung vorgelegt werden) – gilt für M1- oder N1-Fahrzeuge und Dreiräder der Kategorie L2e,

– einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Nachweis der Identität.

Eines der häufigsten Probleme bei der Zulassung eines Autos ist das Fehlen von Eigentumsnachweisen, beispielsweise wenn der Verkäufer das Auto nicht auf seinen Namen zugelassen hat. Das in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Gesicht des Besitzers muss mit dem des Fahrzeugverkäufers übereinstimmen. Bleibt die Nachfolge von Eigentumsübertragungsverträgen (z. B. Verkauf oder Schenkung) bestehen, reicht es aus, diese Verträge der Kommunikationsabteilung vorzulegen, beginnend mit dem in der Zulassungsbescheinigung genannten Erstbesitzer des Fahrzeugs.

Schlimmer noch: Wenn keine Kontinuität der Verträge besteht, kann das Büro das Auto nicht anmelden.

Wir können auch kein Gebrauchtfahrzeug anmelden, es sei denn, wir liefern die Nummernschilder an die Kommunikationsabteilung.

Ein weiterer Grund für die Verweigerung der Zulassung eines Autos kann das Fehlen einer Fahrzeugkarte sein, sofern eine solche ausgestellt wurde. In einer solchen Situation ist es notwendig, ein Duplikat der Fahrzeugkarte zu besorgen. Dies kann persönlich bei der Kommunikationsabteilung am Wohnort des Vorbesitzers des Fahrzeugs erfolgen, und zwar erst, nachdem der Eigentümer den Verkauf des Fahrzeugs gemeldet hat. .

Wenn das Auto mehrere Besitzer hatte, müssen die Daten aller dieser Personen in den Kaufvertrag aufgenommen werden und alle müssen den Vertrag unterzeichnen. Es kann beispielsweise nicht sein, dass ein Ehemann ohne Zustimmung seiner Ehefrau ein gemeinsames Auto verkauft hat. Einer der Miteigentümer kann nur dann einen Vertrag über den gemeinsamen Verkauf eines Autos abschließen, wenn eine schriftliche Vollmacht der anderen vorliegt. Es muss im Vertrag enthalten sein.

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