Urlaub mit Kindern
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Urlaub mit Kindern

– Bald fahren wir mit zwei Kindern, von denen eines noch kein Jahr alt ist, in den Urlaub. Bitte erinnern Sie sich an die Anforderungen.

Unterinspektor Mariusz Olko von der Verkehrsabteilung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau beantwortet Fragen von Lesern.

– Bald fahren wir mit zwei Kindern, von denen eines noch kein Jahr alt ist, in den Urlaub. Bitte erinnern Sie sich an die Anforderungen. Darf der Älteste (fast 12 Jahre alt und 150 cm groß) auf dem Vordersitz mitfahren und der Jüngste mit seiner Frau hinten auf den Knien?

- Leider gibt es keine. Wenn das Fahrzeug ab Werk mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, müssen beim Transport von Kindern Kindersitze und andere Schutzvorrichtungen verwendet werden. Nur wenn keine solchen Gurte vorhanden sind, werden kleine Passagiere offen transportiert. Also lassen Sie mich daran erinnern:

  • auf dem Vordersitz - ein Kind unter 12 Jahren muss in einem Kindersitz transportiert werden (keine anderen Schutzvorrichtungen, wie z. B. ein Sitz, können verwendet werden), die Größe des Kindes spielt in diesem Fall keine Rolle. Wenn das Auto mit einem Airbag ausgestattet ist, ist es verboten, ein Kind in Fahrtrichtung zu transportieren.
  • auf dem Rücksitz - Kinder unter 12 Jahren nicht größer als 150 cm transportieren - in einem Sitz oder einer anderen Schutzvorrichtung. Es ist verboten, mit einem Kind auf dem Schoß zu reisen.

    Bei Verstößen gegen diese Regel kann ein Fahrer, der ein Kind ohne Kindersitz oder Sicherheitsvorrichtung befördert, mit einer Geldstrafe und drei Strafpunkten bestraft werden.

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