Kollision beim Rückwärtsfahren
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Kollision beim Rückwärtsfahren

- Ich fuhr aus dem Tor auf die Straße und es gab einen Schlag mit einem entgegenkommenden Auto. Ich konnte die Straße nicht ganz sehen, da am rechten Rand der Bus stand, der an dieser Stelle keine Parkberechtigung hatte ...

Stellvertretender Inspektor Mariusz Olko von der Verkehrsabteilung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau beantwortet die Fragen der Leser.

- Ich fuhr aus dem Tor auf die Straße und es gab einen Schlag mit einem entgegenkommenden Auto. Der Bus, der am rechten Straßenrand stand, hinderte mich daran, ihn vollständig zu beobachten, da er an dieser Stelle keine Parkberechtigung hatte. Ich fühle mich wegen dieser Auseinandersetzung nicht schuldig. Das ist richtig?

- Nun, nach den Vorschriften - Sie sind an dieser Kollision schuld. Artikel 23, Abs. 1, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass der Fahrer beim Rückwärtsfahren einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer Vorfahrt gewähren und besondere Vorsicht walten lassen muss, insbesondere:

  • Stellen Sie sicher, dass das durchgeführte Manöver die Verkehrssicherheit nicht gefährdet oder beeinträchtigt.
  • Stellen Sie sicher, dass sich hinter dem Fahrzeug kein Hindernis befindet. Bei Schwierigkeiten bei der persönlichen Überprüfung ist der Fahrer verpflichtet, die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen.

Damit hat der Gesetzgeber die konkreten Pflichten des Fahrers beim Rückwärtsfahren klar definiert. Dies wird durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom April 1972 bestätigt.

In einer Situation, in der Sie schlechte Sicht hatten und aus dem Tor zurückfahren wollten, um in den Verkehr einzufahren, sollten Sie die Hilfe einer anderen Person veranlassen.

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