Elektrofahrradversicherung
Individueller Elektrotransport

Elektrofahrradversicherung

Elektrofahrradversicherung

Eine spezielle Versicherung für Ihr Elektrofahrrad ist heute zwar nicht zwingend erforderlich, es besteht jedoch die Möglichkeit, verschiedene Zusatzversicherungen abzuschließen, um Risiken wie Beschädigung oder Diebstahl abzudecken.

Haftpflichtversicherung ist ausreichend

Wenn es im Einklang mit geltendem Recht steht,

Es muss also nicht versichert werden und Ihre Haftpflichtversicherung deckt den Schaden, den Sie möglicherweise verursachen. Diese Haftpflichtversicherung ist in Ihrer Hausratversicherung enthalten.

Warnung: Wenn Sie nicht haftpflichtversichert sind, unbedingt abschließen! Andernfalls müssen Sie bei einem Unfall die Behebung des von Ihnen verursachten Schadens persönlich übernehmen!

Ebenso fällt Ihr Elektrofahrrad bei einer Unterstützungsgeschwindigkeit von über 25 km/h und 250 Watt Motorleistung unter die sogenannte Moped-Gesetzgebung. Strengere Einschränkungen: Zulassung, Helmtragen und Versicherungspflicht.

Diebstahl und Beschädigung: Zusatzversicherung

Ihre Haftpflichtversicherung deckt zwar Ihre Personen- und Drittschäden ab, jedoch keine Schäden, die Ihr Elektrofahrrad erleiden könnte. Dito wegen Diebstahl.

Um von einem umfassenderen Versicherungsschutz zu profitieren, müssen Sie eine sogenannte „Zusatzversicherung“ abschließen, die Ihr Elektrofahrrad bei Diebstahl oder Beschädigung ganz oder teilweise abdeckt. Aus diesem Grund bieten einige Versicherer gebündelte E-Bike-Verträge an.

Lesen Sie natürlich wie bei jedem Vertrag unbedingt die Versicherungsbedingungen, um unangenehme Überraschungen bei der Vertragserklärung zu vermeiden!  

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