Der Versicherer hält sich nicht an das Gesetz. Was zu tun ist?
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Der Versicherer hält sich nicht an das Gesetz. Was zu tun ist?

Der Versicherer hält sich nicht an das Gesetz. Was zu tun ist? Wenn der Versicherer unsere Entschädigung für OSAGO oder die Autoversicherung unterschätzt oder die Zahlung verweigert, können wir eine Beschwerde einreichen, und wenn dies nicht hilft, wenden Sie sich an den Financial Ombudsman.

Der Versicherer hält sich nicht an das Gesetz. Was zu tun ist?Kfz-Versicherungen sind häufig Anlass für Streit zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Viele Menschen, die mit der Entschädigung und Behandlung durch die Versicherer unzufrieden waren, wandten sich an den Versicherungsombudsmann. Vor Kurzem sind neue Regeln für die Einreichung von Beschwerden in Kraft getreten. Am 11. Oktober 2015 trat das Gesetz „Über die Prüfung von Beschwerden von Finanzmarktunternehmen und über den Finanzombudsmann“ in Kraft, und im Hinblick auf die außergerichtliche Streitbeilegung wird das Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft treten .

Zuerst müssen Sie eine Beschwerde schreiben

Es liegt nun in der Verantwortung jedes Versicherers, den Kunden bereits bei Vertragsabschluss über das geltende Reklamationsverfahren zu informieren. Auch der Geschädigte, der Schadensersatz aus der Haftpflichtversicherung geltend macht, sollte eine Information darüber erhalten, wie er eine Klage einreichen kann.

Der Versicherer hat außerdem eine Frist für die Prüfung und Beantwortung einer Beschwerde – diese beträgt 30 Tage, in komplexen Fällen 60 Tage. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Reklamation im Einklang mit dem Willen des Kunden geprüft wurde. Wenn wir in der Praxis beispielsweise feststellen, dass ein Unternehmen durch die Anwendung eines Wertminderungsabzugs den Haftpflichtversicherungsschutz unangemessen gekürzt hat, wir eine Beschwerde über dieses Konto einreichen und die Versicherungsgesellschaft dies nicht rechtzeitig anerkennt, wird dies der Fall sein muss uns den von uns geforderten Betrag zahlen;

Man sagt: Jan Urban mischt sich mit Lech

Wir können eine Beschwerde schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich einreichen. Wir können dies in jeder Einrichtung oder Vertretung einer Versicherungsgesellschaft durchführen.

Der Versicherer muss auf den Schadensfall schriftlich reagieren. Jede mögliche elektronische Form ist nur auf Wunsch des Kunden zulässig.

Beschwerden beim Finanzombudsmann

Erst nachdem wir das Beschwerdeverfahren des Versicherers ausgeschöpft haben, können wir eine Beschwerde beim Finanzombudsmann einreichen. Sie können sich auch an den Finanzombudsmann wenden, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist auf die Beschwerde reagiert oder die sich aus der Prüfung der Beschwerde ergebenden Maßnahmen nicht gemäß dem Willen des Kunden durchgeführt hat.

Der Ombudsmann hat die Pflicht, die Interessen der Kunden und Opfer der Versicherer zu schützen, und eine seiner Aufgaben ist die Bearbeitung von Beschwerden. Gleichzeitig verfügt sie über ganz spezifische Befugnisse in Bezug auf die Bearbeitung von Beschwerden von Versicherungsunternehmen. Es können nämlich Bußgelder bis zu 100 Euro verhängt werden. zł, wenn sie die Bestimmungen zur Bearbeitung von Beschwerden nicht einhalten.

Ab Januar tritt eine weitere wichtige Neuerung für Versichererkunden in Kraft: Versicherungsunternehmen müssen zwingend an der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen.

Die neuen Regeln werden die Position der Kunden der Unternehmen definitiv verbessern. Sie sollten insbesondere die Opfer zu spüren bekommen, die Schäden im Rahmen der OSAGO beseitigen, da hier die meisten Probleme auftreten und diese Fälle am häufigsten Gegenstand von Beschwerden bei Ämtern und Gerichten sind.

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