Beachtung!!! Neues Abtöngesetz ab 1. Juli 2012
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Beachtung!!! Neues Abtöngesetz ab 1. Juli 2012

Allen Autofahrern ist bewusst, dass derzeit der Betrieb eines Autos mit getönten Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verboten ist, wenn die Lichtdurchlässigkeit der Windschutzscheibe weniger als 75% und die der vorderen Seitenscheiben weniger als 70 Prozent beträgt. Bei Verstoß gegen diese Betriebsvorschriften konnte dem Fahrer eine Geldstrafe von 500 Rubel auferlegt werden, und für viele die Entfernung der Tönung unmittelbar nach Erstellung des Protokolls.

Um es milde auszudrücken, eine Geldstrafe von 500 Rubel hielt nicht alle Liebhaber des „dunklen“ Fahrens auf, und viele fuhren ihre Autos weiterhin mit verbotener Tönung. Jemand hoffte nur für den Fall, dass sie den Verkehrspolizisten nicht auffallen würden, aber für jemanden sind diese 500 Rubel ein Cent, also brachen sie weiterhin das Gesetz.

Aber getönte Autos werden auf russischen Straßen nicht lange halten, man könnte sogar sagen, sie sind schon gelaufen. Tatsächlich tritt ab dem 1. Juli 2012 ein neues Gesetz über getönte Autoverglasung bzw. eine Novelle in Kraft, und nun werden Autofahrer deutlich härter bestraft als bisher. Wenn die Tönung Ihres Autos nicht den Standards von GOST Nr. 5727-88 entspricht, haben Verkehrspolizeibeamte zusätzlich zu der vorherigen Geldstrafe von 500 Rubel das Recht, Nummernschilder von Ihrem Fahrzeug zu entfernen und Sie zu senden den nächsten Autoservice, um die Tönung zu entfernen oder das Glas zu ersetzen, wenn das Entfernen der verdunkelten Beschichtung nicht möglich ist. Nachdem die Auflagen der Verkehrspolizisten erfüllt sind und die Tönung Ihres Autos den Standards entspricht oder nicht wird, können Sie Ihre Nummernschilder zurückbekommen.

Denken Sie daran, dass diese Anforderungen nur für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben des Autos gelten, während das Heck des Autos nach wie vor „verboten“ bleibt, dh Sie können es sogar mit schwarzer Farbe übermalen. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass auch das Tönen von Spiegeln verboten ist, sodass man immer weniger hoffen darf, dass es bei Verkehrspolizisten funktioniert. Es ist besser, eine hochwertige Tönung nach GOST vorzunehmen und das Autofahren problemlos zu genießen.

ein Kommentar

  • Alexander

    Es ist nur so, dass die Behörden nicht mehr wissen, wie man ein ehrliches Volk abzocken kann, also kommen sie dort mit allen möglichen Änderungsanträgen, nur um einem Menschen den letzten Cent abzuzocken. Und sie selbst, mit zufriedenen Gesichtern, schauen uns dann von den Fernsehbildschirmen aus an und lächeln boshaft, sie sagen, wie wir euch alle getäuscht haben!

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