In Bussen gilt bald eine Fahrradpflicht.
Individueller Elektrotransport

In Bussen gilt bald eine Fahrradpflicht.

In Bussen gilt bald eine Fahrradpflicht.

Das neue Dekret 2021-190 zur Erleichterung des intermodalen Transports verlangt von den Betreibern, ihre neuen Busse mit einem System auszustatten, das es ihnen ermöglicht, mindestens fünf Fahrräder unmontiert zu transportieren.

Flixbus, Blablabus … neue Regeln führen „frei organisierte Busdienste“ ein Systeme für den Fahrradtransport ihrer Fahrgäste integrieren.

Diese Bestimmung, die durch das am 2021. Februar im Amtsblatt veröffentlichte Dekret 190-20 eingeführt wurde, tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Alle neu in Betrieb genommenen Busse müssen in das System integriert werden, um mindestens fünf Fahrräder in großen Mengen transportieren zu können.

Informationspflicht

Zusätzlich zur Ausrüstung verpflichtet das Dekret die zuständigen Busbetreiber, der Öffentlichkeit Informationen im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrrädern und E-Bikes zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere sind die Art der verwendeten Ausrüstung, die Beladungs- und Buchungsarten sowie ggf. geltende Preise anzugeben. Der Betreiber muss außerdem eine Liste der unbeaufsichtigten Haltestellen bereitstellen.

Auch in Zügen

Diese neue Regelung ergänzt einen weiteren Erlass vom 19. Januar für Züge, der die Anzahl der unzerlegten Fahrräder, die in Züge geladen werden dürfen, auf 8 festlegt. 

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