Irrtum: „In der technischen Steuerung erfordern alle Fehler eine weitere Überwachung“
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Irrtum: „In der technischen Steuerung erfordern alle Fehler eine weitere Überwachung“

Ab dem vierten Jahrestag der Inbetriebnahme des Fahrzeugs muss alle zwei Jahre eine technische Inspektion durchgeführt werden. Es umfasst 2 Kontrollpunkte. Tritt an einem dieser Punkte ein Fehler auf, werden drei Schweregrade festgelegt: geringfügig, schwerwiegend und kritisch. Nicht alle von ihnen erfordern einen obligatorischen Gegenbesuch.

Richtig oder falsch: „Alle technischen Kontrollfehler führen zu Folgemaßnahmen“?

Irrtum: „In der technischen Steuerung erfordern alle Fehler eine weitere Überwachung“

FALSCH!

Le technische Kontrolle - ein obligatorischer Schritt für alle Autofahrer. Immerhin findet sie erstmals in den sechs Monaten vor dem vierten Jahrestag der Inbetriebnahme Ihres Autos statt alle zwei Jahre.

Bei der technischen Kontrolle werden viele Kontrollpunkte überprüft. Sie tragen die Nummer 133 und beziehen sich auf viele Funktionen Ihres Fahrzeugs: Identifizierung, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk usw.

Für jeden Prüfpunkt gibt es drei Fehlerschweregrade:

  • Kleiner Rückgang ;
  • Großer Fehler ;
  • Kritischer Fehler.

Während davon ausgegangen wird, dass ein geringfügiger Fehler keine Auswirkungen auf die Umwelt oder die Verkehrssicherheit hat, stellt ein schwerwiegender Fehler eine Gefahr für verschiedene Verkehrsteilnehmer dar oder hat negative Folgen für die Umwelt.

Als kritischer Fehler wird schließlich angesehen unmittelbare Gefahr für die Umwelt oder die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.

All diese Fehler führen nicht zu dem, was man nennt Gegenbesuch, aber nur schwerwiegende und kritische Fehler. Wenn eine dieser Störungen festgestellt wird, müssen Sie das Problem beheben und sich anschließend einer technischen Kontrollinspektion unterziehen, die darin besteht, dass Sie zur erneuten Untersuchung der Störungen in die technische Leitstelle gebracht werden.

Aber im Falle einer kleinen Störung ist Ihre technische Prüfung bestätigt! Wenn Sie keine schwerwiegenden oder kritischen Ausfälle haben, haben Sie keine Kein Grund für einen erneuten Besuch. Ein geringfügiger Fehler wird in Ihrem technischen Inspektionsbericht vermerkt. Natürlich ist es besser, es von Zeit zu Zeit reparieren zu lassen, aber das hindert Sie nicht daran, eine verkehrssichere Plakette zu erhalten.

Damit Sie endlich die Wahrheit über das Scheitern erfahren technische Kontrolle ! Wenn ein schwerwiegender oder kritischer Fehler eine erneute Überprüfung erfordert, ist dies bei einem geringfügigen Fehler nicht der Fall. Für einen erneuten Besuch haben Sie unter Androhung einer Geldstrafe zwei Monate Zeit.

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