Fazit: Können wir weiterhin Fahrrad fahren?
Individueller Elektrotransport

Fazit: Können wir weiterhin Fahrrad fahren?

Fazit: Können wir weiterhin Fahrrad fahren?

Können wir zu Beginn einer neuen vierwöchigen Ausgangssperre in Frankreich ein Fahrrad oder E-Bike zum Reisen oder Sport nutzen? Zusammenfassen!

Nach mehreren Monaten des Schweigens wurde die Haft ab Freitag, dem 29. Oktober, für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen wieder aufgenommen. Während die Franzosen aufgefordert werden, zu Hause zu bleiben, ziehen wir Bilanz über die Regeln beim Radfahren.

Reisen nach Hause/zur Arbeit sind erlaubt

Obwohl die Regierung 100 % Remote-Arbeit in Unternehmen fördert, erfordern einige Tätigkeitsbereiche eine Präsenz vor Ort. In diesem Fall kann die Fahrt mit dem Fahrrad oder E-Bike erfolgen, als ob Sie mit dem privaten Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs wären. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers anfordern.

Fazit: Können wir weiterhin Fahrrad fahren?

Mögliche Spaziergänge, aber nur um das Haus herum

Als eine der erlaubten Arten der körperlichen Betätigung kann das Fahrrad für einen Ausflug oder andere Sportarten genutzt werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass dies nicht kollektiv erfolgt.

Wie im Frühjahr ist die Dauer auf eine Stunde pro Tag begrenzt. Auch der Umkreis ist begrenzt und Sie können nicht mehr als einen Kilometer um Ihr Haus herumgehen.

Wie wäre es mit außergewöhnlichen Reisen?

Lebensmitteleinkäufe, Arzttermine, Vorladungen oder Verwaltungsgerichte, Teilnahme an Missionen von allgemeinem Interesse ... In der Regierungsbescheinigung sind eine Reihe von Ausnahmen aufgeführt, bei denen Reisen gestattet sind. Seien Sie jedoch vorsichtig und vergessen Sie nicht, Ihre Fahrkarte mitzunehmen!

135 € Bußgeld für Täter

Wenn Sie ohne Beweise und ohne triftigen Grund getestet werden, riskieren Sie eine pauschale Geldstrafe von 135 Euro wegen Nichteinhaltung der Haftbedingungen.

Bei wiederholtem Verstoß wird jede erneute Ausreise ohne Einhaltung der Haftbedingungen mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet. Nach drei oder mehr Fällen geht die Sache schief, denn das Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 3750 Euro geahndet.

Weitergehen :

  • Laden Sie Zertifikate auf der Website des Innenministeriums herunter.

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