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Neues Fahrerzeichen „!“ - Wo kleben, die richtige Installation des Schildes


Das Schild „Fahranfänger“ ist seit 2009 Pflicht. Wenn es sich nicht auf der Heckscheibe eines Pkw befindet, kann ein Fahrer mit weniger als 24 Monaten Fahrerfahrung die technische Untersuchung nicht bestehen. Das Vorhandensein dieses Schildes warnt Autos dahinter, dass der Fahrer ein Fahranfänger ist, der eine Fahrschule abgeschlossen und kürzlich einen Führerschein erhalten hat. Dadurch sind sie intuitiv auf eventuelle Zwischenfälle vorbereitet und können dieses Fahrzeug problemlos überholen.

Neues Fahrerzeichen „!“ - Wo kleben, die richtige Installation des Schildes

Das Fahranfängerschild ist schon von weitem gut zu erkennen. Es ist ein gelbes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 15 Zentimetern. Auf gelbem Grund ist in Schwarz ein 11 Zentimeter hohes Ausrufezeichen gezeichnet. Erwähnenswert ist auch, dass manche Autofahrer aus Unwissenheit das „U“-Zeichen anstelle eines Ausrufezeichens verwenden – ein Dreieck mit rotem Rand und einem schwarzen Buchstaben in der Mitte. Dies ist unnötig, da dieses Schild auf ein Fahrzeug hinweist, das für den Fahrunterricht vorgesehen ist.

Neues Fahrerzeichen „!“ - Wo kleben, die richtige Installation des Schildes

Die Verkehrsregeln geben nicht an, an welcher Stelle der Heckscheibe dieses Symbol angebracht werden soll. Normalerweise wird es entweder in der oberen rechten oder linken Ecke eingehakt. Es ist klar, dass es, wenn es links hängt, sofort die Aufmerksamkeit der hinter Ihnen fahrenden Person auf sich zieht. Auf jeden Fall muss die Anbringung so erfolgen, dass die Sicht in die Heckscheibe nicht eingeschränkt wird.

Neues Fahrerzeichen „!“ - Wo kleben, die richtige Installation des Schildes

Das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Straßenverkehrsordnung sehen derzeit keine Bußgelder für das Unterlassen der Anbringung dieses Zeichens vor. Sein Hauptzweck besteht darin, andere Verkehrsteilnehmer vor Ihrer Unerfahrenheit zu warnen. Der Wortlaut dieses Zeichens lautet, wie auch einiger anderer, wie folgt:

„Auf Wunsch des Fahrers können Erkennungszeichen angebracht werden …“ Und dann gibt es noch eine kleine Liste: ein unerfahrener Fahrer, ein Arzt, eine fahrende Frau. Allerdings ist das Vorhandensein dieses Zeichens erforderlich, um den TÜV zu bestehen.

Wenn Sie das Fahrkönnen auch im praktischen Unterricht in einer Fahrschule ausreichend beherrschen und sich hinter dem Steuer sicher fühlen, sind Sie dennoch zur Anbringung dieses Schildes verpflichtet. Das Gute daran ist, dass es nicht teuer ist und in jedem Pressekiosk oder Autohaus erhältlich ist.




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