2016 Polnisches Flugzeugregister
Militärausrüstung

2016 Polnisches Flugzeugregister

2016 Polnisches Flugzeugregister

Der Ambulanzhubschrauber Airbus Helicopters H-135P3 mit der Kennung SP-DXA wurde am 14. Dezember 2015 im Register eingetragen (Position 711). Foto LPR

Anfang Januar dieses Jahres waren 2501 Flugzeuge im polnischen Register registriert, weitere 856. , Tragschrauber, Gleitschirme, Motorsegler, kleine unbemannte Luftfahrzeuge und andere. Die beliebtesten Flugzeuge sind: Cessna 25 (152 Einheiten), Cessna 97 und PZL-Mielec An-172 und ultraleichte Aeroprakt A-2 und Sky Ranger sowie Hubschrauber: Robinson R22 (44 Einheiten), Airbus Helicopters EC-57 und PZL . - Svidnik Mi-135.

Das Zivilluftfahrzeugregister wird vom Präsidenten der Civil Aviation Administration (CAA) geführt. Die Umsetzung der Aufgaben des Registers ergibt sich aus den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes vom 3. Juli 2002 und der „Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 6. Juni 2013 über das Register von Zivilluftfahrzeugen und über Schilder“. und Inschriften auf Luftfahrzeugen, die in diesem Register eingetragen sind“.

In das Register bzw. die Eintragungen dürfen nur Luftfahrzeuge eingetragen werden, für die der Präsident der CAA ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt oder ein solches von der zuständigen Behörde eines ausländischen Staates anerkannt hat. Bei der Registrierung werden Luftfahrzeugen Identifikationszeichen zugewiesen, die aus Nationalitätszeichen (Buchstaben SP) und Registrierungszeichen bestehen, die durch eine horizontale Linie getrennt sind. Es werden drei Buchstaben angegeben - Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe und Ballons; vier Ziffern für Segelflugzeuge und Motorsegler und vier Buchstaben für Flugzeuge, die in den Einträgen eingetragen sind. Die Identifikationskennzeichen sind dauerhaft am Luftfahrzeug angebracht und können leicht identifiziert werden. Ihre Größe hängt von der Art der Ausrüstung und dem Einsatzort ab. Durch die Eintragung in das Register / die Eintragung wird die Identität dieser Kopie festgestellt, ihr Besitzer und Benutzer angegeben und ihre polnische Staatsbürgerschaft festgestellt.

Bei der Einreisebestätigung handelt es sich um die Ausstellung eines „Registration Certificate“ oder „Record Certificate“ durch den Präsidenten der Zivilluftfahrtbehörde. Das Flugzeug verfügt über eine individuelle Akte, in der die gesammelten Zulassungsdokumente und die anschließenden Kontrollen der betrieblichen und technischen Leistungsfähigkeit archiviert werden.

Darüber hinaus umfasst das Register Maßnahmen wie: Entfernung von Flugzeugen; Änderungen zuvor eingegebener Daten (z. B. Personen- und Adressdaten); Ausstellung von Abmeldebescheinigungen bzw. Exmatrikulationsbescheinigungen; Abgabe von Erklärungen; Ausstellung von Duplikaten der Zulassungsbescheinigungen; Übertragung von Transpondercodes des Mode-S-Sekundärradars und Führung von Aufzeichnungen über die ständige Anwesenheit polnischer Zivilflugzeuge im Ausland für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten und von ausländischen Flugzeugen in der Republik Polen für mehr als drei Monate. Im Auftrag des Vorsitzenden der Zivilluftfahrtverwaltung werden offizielle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Register von der Abteilung für Zivilflugzeugregister durchgeführt, die in der Organisationsstruktur der Abteilung für Luftfahrttechnologie angesiedelt ist.

Registrierungstätigkeit im Jahr 2015

Letztes Jahr wurde die Tätigkeit des Luftfahrtregisters am 2. Januar durch einen Eintrag im Register der Motorsegler Bionik SP-MPZG (Pos. 848) und eine Woche später - Jungmeister Bü-133PA SP-YBK (Pos. 4836, Pos. der Registereintrag erfolgte am 13.01.2015) 48) und Segelflugzeug SZD-3-3894 Yantar SP-3894 (Produkt 13.01.2015, Eintrag 70). Der erste gemeldete Hubschrauber war der Black Hawk S-688i SP-YVF (Art. 22.01.2015, Eintragung XNUMX), der in der Kategorie Special registriert war.

Im Laufe des Jahres führte die Registrierungsabteilung etwa tausend verschiedene Vorgänge durch: Hinzufügen (196 neue Flugzeuge), Löschen (102), Ändern der Adresse oder Daten zum Besitz von Luftfahrtausrüstung und andere. Hingegen wurden 61 Schiffe (26 Ultraleichtflugzeuge, 5 Tragschrauber, 19 Motordrachengleiter, 3 Gleitschirme und 8 Drohnen) in die Einsendungen aufgenommen und ein Ultraleichtflugzeug ausgeschlossen.

Im Luftfahrzeugregister sind 90 Flugzeuge registriert, darunter: Tecnam (10), Jak-52 (8), M-28 Skytruck (6), Airbus A320 (5) und Boeing 737 (2). 70 Einheiten ausgeschlossen, darunter: Cessna 150 (7), Airbus A320 (4), M-28 Skytruck (4) und Embraer 170 (3).

29 Hubschrauber wurden in das Hubschrauberregister aufgenommen, darunter: PZL-Świdnik W-3 Sokół (4), Airbus Helicopters H-135 (4), Robinson R44 (3), und 14 wurden ausgeschlossen, darunter mind.: W - 3 Falcon (6) und R44 (4). Darüber hinaus wurden mehrere neue Sikorsky S-70i Black Hawk-Hubschrauber, die im Werk Polskie Zakłady Lotnicze in Mielec gebaut wurden, für den Zeitraum der Werkserprobung und des technischen Flugs in das Register aufgenommen.

8 Positionen wurden in das Register der Motorsegler aufgenommen, darunter: Pipistel Sinus (2), AOS-71 (1), eine wurde ausgeschlossen (SZD-45A Ogar).

49 Positionen wurden in das Flugzeugregister eingetragen, darunter: SZD-9 bis Botsian (6), SZD-54 Perkoz (6) und SZD-30 Pirate (5), und 13 Positionen wurden ausgeschlossen, darunter: SZD-54 Perkoz (3 ) und SZD-36 "Cobra" (2).

Im Ballonregister sind 20 Ballons aufgeführt, die größtenteils von Kubitschek (6), Lindstrand (5) und Schröder (4) hergestellt werden, vier davon sind ausgeschlossen (Cameron V-77, AX-8 und G/M).

Im Vergleich zum Vorjahr (1.01.2015. Januar 2407) stieg die Zahl der im Register eingetragenen Fahrzeuge von 2501 auf 4 (um 1218 %). In den Hauptfahrzeugkategorien stieg die Zahl der Flugzeuge von 1238 auf 180, der Hubschrauber von 195 auf 21, der Motorsegler von 28 auf 810, der Segelflugzeuge von 846 auf 177 und der Ballons von 193 auf 105. Die Anzahl der Luftschiffe hat sich seit Jahren nicht verändert und es beherbergt dauerhaft einen privaten Cameron ASXNUMX.

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