Gilt der Umrüstbonus 2019 für Elektroroller und Fahrräder?
Individueller Elektrotransport

Gilt der Umrüstbonus 2019 für Elektroroller und Fahrräder?

Bisher den Autos, Motorrädern und Elektrorollern vorbehalten, könnte die Umrüstprämie 2019 auf Roller und Elektrofahrräder ausgeweitet werden.

Während man auf die endgültige Verabschiedung des Finanzgesetzes 2019 und die Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung ganz am Ende des Jahres warten muss, um sich zu freuen, bestätigt der Änderungsantrag, über den diese Woche in der Nationalversammlung abgestimmt wurde, den Grundsatz der Ausweitung der Prämie für Käufer von Fahrrädern und Rollern, konventionell oder elektrisch.

Mit Unterstützung des LREM-Abgeordneten Damien Pichero wird diese Maßnahme den Umfang des Umstellungsbonus erweitern. Für Fahrräder und Motorroller sieht die Novelle eine Förderung von bis zu 1500 Euro für nicht steuerpflichtige Haushalte und 750 Euro für steuerpflichtige Haushalte vor. Eine interessante Tatsache: Der Text weist darauf hin, dass je nach Anzahl der Personen in der Familie mehrere Geräte subventioniert werden können. Die kumulierten Beträge dürfen jedoch die Obergrenzen nicht überschreiten.

Zur Erinnerung: Die aktuelle Umtauschprämie ermöglicht bereits die Förderung von Elektro-Zweirädern, ist jedoch auf Roller und Motorräder beschränkt. Die Prämie beträgt 100 € für einen steuerpflichtigen Haushalt und 1100 € für einen nicht steuerpflichtigen Haushalt. Die Prämie ist abhängig von der Abschreibung eines Benzinfahrzeugs vor 1997 oder eines Benzinfahrzeugs vor 2001 (2006 für steuerbefreite Haushalte).

Sollte der Vorschlag zur Einbeziehung von Fahrrädern und Elektrorollern in den kommenden Wochen nicht in Frage gestellt werden, wird dies in einem Urteil deutlich, das Ende des Jahres veröffentlicht werden soll. Fall folgt!  

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