Seien Sie auf der Straße sichtbar
Sicherheitssysteme

Seien Sie auf der Straße sichtbar

Ab dem 1. Mai werden wir das ganze Jahr über auch tagsüber Ampelschaltungen durchführen.

Ab dem 1. März dürfen Sie tagsüber ohne Abblendlicht fahren. Laut Polizei lohnt sich der Einsatz aus Sicherheitsgründen dennoch. Vor allem außerhalb der Stadt.

Der Winter ist noch nicht vorbei und die Straßenverhältnisse können sich stündlich ändern. Außerdem fuhren wir vom 1. Oktober bis Ende Februar mit eingeschalteten Scheinwerfern, wir sind es gewohnt, sie auf der Straße zu sehen“, sagt Oberfeldwebel Henryk Szuba, Verkehrsleiter der Bezirkspolizeibehörde in Kwidzyn.

Am Ende der Fahrsaison reagieren die Autofahrer unterschiedlich.

– Seit Anfang März kann ich mich nicht mehr an die fehlenden Ampeln auf der Straße gewöhnen. Ich bin im wahrsten Sinne des Wortes dumm hinter dem Lenkrad, weil sich einige davon einschalten, andere nicht. In einigen Ländern Westeuropas ist es besser: Dort müssen die Scheinwerfer das ganze Jahr über gefahren werden, sagt Bogdan K.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Sie bei ungünstigen Bedingungen das Licht einschalten müssen. Welche?

„Es gibt nichts Schlimmeres als ein ungenaues Gesetz. Zwar sind Autos mit eingeschalteten Scheinwerfern bei wechselnden Straßenverhältnissen für andere besser sichtbar. Einige Fahrer sagen jedoch, dass dadurch die Glühbirnen und die elektrischen Systeme des Autos unnötig abgenutzt werden. „Kosten sind Kosten, aber das Wichtigste ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, sagt H. Shuba.

Die Polizei konnte nur den Lichtausfall von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung bis zum letzten Tag im Februar bestrafen.

- Ich denke, dass sich diese Fragen durch eine Gesetzesänderung ändern werden, nachdem unser Land der Europäischen Union beigetreten ist. In einigen EU-Ländern ist der Verkehr mit Ampeln das ganze Jahr über Pflicht. Hier erinnert Sie die Polizei daran, dass Sie sie vom 1. März bis 1. Oktober bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, beispielsweise bei Nebel, einschalten müssen. Inoffiziell weiß ich, dass das Infrastrukturministerium bereits einen Entwurf zur Änderung des SDA vorbereitet hat. Es scheint, dass wir nach dem 1. Mai das ganze Jahr über tagsüber auch Ampeln fahren werden“, fügt der Leiter der Verkehrspolizei hinzu.

Ab dem 1. Mai gilt auch in besiedelten Gebieten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Derzeit darf in Städten und Gemeinden mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden.

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