Was tun bei unverschuldetem Unfall? Versicherung: fehlt/abgelaufen
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Was tun bei unverschuldetem Unfall? Versicherung: fehlt/abgelaufen


OSAGO ist eine besondere Versicherungsform, bei der die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers dem Unfallgegner Schadensersatz leistet. Der Täter selbst erhält keine Zahlungen für OSAGO. Jeder Versicherungspolice liegt ein Vermerk bei, der detailliert beschreibt, was und wie im Falle eines Unfalls zu tun ist.

Es sei daran erinnert, dass im Mai 2017 einige Änderungen am Gesetz über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung vorgenommen wurden. Die wichtigste Änderung: Für den IC rückt nicht die Zahlung von Entschädigungen in den Vordergrund, sondern die Bezahlung von Reparaturen an Partnerwerkstätten.

Zahlungen sind in folgenden Fällen möglich:

  • die Unmöglichkeit, das Fahrzeug wiederherzustellen;
  • Schaden über 400;
  • Der Unfall wurde gemäß dem Europrotokoll registriert, die Schadenshöhe beträgt weniger als 100, die tatsächlichen Reparaturkosten liegen über diesem Betrag und der Täter weigert sich oder ist nicht in der Lage, die Differenz zu begleichen;
  • Nicht-Fahrzeuge wurden bei dem Unfall beschädigt;
  • der Schaden wird durch die Green Card oder andere international anerkannte Versicherungen abgedeckt.

Was tun bei unverschuldetem Unfall? Versicherung: fehlt/abgelaufen

Es gibt weitere Änderungen: Sie können eine Tankstelle nach eigenem Ermessen wählen, eine Geldstrafe bei überfälligen Reparaturen (vom Versicherer abgezogen), Unstimmigkeiten mit der Qualität der Reparaturen, Erstattung der Evakuierungskosten, eine regressive Klage gegen den Unfallverursacher (wenn er betrunken am Steuer war oder vorsätzlich gegen Verkehrsregeln usw. verstoßen hat).

Diese Änderungen gelten für alle OSAGO-Policen, die nach dem 28.04.2017 ausgestellt wurden. Das heißt, Sie müssen damit rechnen, dass Sie wahrscheinlich keine finanzielle Entschädigung erhalten können, das Auto wird bei Partner-Autowerkstätten repariert (Das Portal vodi.su macht Sie darauf aufmerksam, dass die Qualität der Wartung und Reparatur in sie sind nicht immer auf dem neuesten Stand).

Maßnahmen im Falle eines Unfalls

Unabhängig davon, ob Sie Täter oder Opfer sind – und das lässt sich oft nach einer unabhängigen Prüfung und einem langwierigen Rechtsstreit herausfinden – müssen Sie nach dem in der Verkehrsordnung ausführlich beschriebenen Algorithmus handeln:

  • Sofort anhalten, Alarm einschalten, Notfallschild aufstellen;
  • den Opfern sowohl in Ihrem Auto als auch im Auto des Unfallbeteiligten Hilfe leisten;
  • rufen Sie die Verkehrspolizei an und rufen Sie sofort die im OSAGO angegebene Nummer an;
  • Berühren Sie vor dem Eintreffen der Verkehrspolizeiinspektoren nichts, beheben Sie nach Möglichkeit den Schaden, Schmutz auf der Straße und die Bremsspur.

Denken Sie daran, dass Sie bei geringen Schäden das Europrotokoll vor Ort erstellen können, ohne die Verkehrspolizei einzubeziehen.

Der eingetroffene Inspektor beginnt mit der Registrierung eines Verkehrsunfalls. Er muss beiden Fahrern ausstellen:

  • eine Kopie des Protokolls;
  • Zertifikat Nr. 154, darüber haben wir bereits auf Vodi.su gesprochen;
  • eine Entscheidung über eine Straftat oder eine Verweigerung der Einleitung einer Ordnungswidrigkeit (sofern keine Verkehrsverstöße vorliegen).

Autofahrer müssen vor Ort eine Unfallanzeige ausfüllen, wenn der Täter seine Schuld eingesteht. Die Kündigung wird nach Vorlage ausgefüllt, sie muss alle persönlichen Daten sowie Angaben zum Auto und zur Versicherung enthalten. Bei Uneinigkeit über die Unfallursache wird der Fall vor Gericht unter Einschaltung eines Kfz-Rechtsanwalts, eines Anwalts und ggf. eines akkreditierten unabhängigen Sachverständigen verhandelt.

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Handlungsalgorithmus nach einem Unfall

Nach der Analyse des Unfalls muss der Täter darüber nachdenken, wo er Geld für die Reparatur seines eigenen Autos herbekommt. Opfer wenden sich an Großbritannien. Laut Gesetz sind für die Antragstellung bis zu 15 Tage vorgesehen, je früher Sie jedoch einen Antrag stellen, desto früher werden die Reparaturen bezahlt.

Achten Sie!

  • offizielle Meldung an den IC – erfolgt mündlich innerhalb von fünf Tagen (der Manager eröffnet einen Versicherungsfall und teilt Ihnen dessen Nummer mit, Sie erzählen detailliert, was passiert ist und nennen den Täter, seinen IC und die Nummer der Versicherungspolice);
  • Schadensersatzantrag – schriftlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Vorfall eingereicht.

Folgende Unterlagen müssen der Versicherung vorgelegt werden:

  • eine Kopie des Protokolls und eine Kopie der Bescheinigung Nr. 154, Unfallmeldung;
  • Dokumente für Autos - STS, PTS, OSAGO;
  • persönlicher Reisepass;
  • Schecks und Quittungen, wenn zusätzliche Kosten angefallen sind, z. B. für Abschleppdienste oder Sonderparkplätze.

Es wird empfohlen, die Reparatur nicht vor Antragstellung durchzuführen, da ein Sachverständiger des Personals eine Inspektion durchführt und die Schadenshöhe feststellt. Nach Einreichung des Antrags hat die Versicherung laut Gesetz 30 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Vergessen Sie nicht, die Nummer der Zahlungskarte anzugeben, falls noch Zahlungen getätigt werden, ansonsten erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Geldeingang direkt über die Kasse bei der SK-Partnerbank.

Laut Gesetz erfolgen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen. Nach den neuen Änderungen müssen Reparaturen jedoch innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden. Wenn sich der Fall in die Länge zieht, müssen Sie eine Klage an das Unternehmen richten. Wenn diese jedoch nicht darauf reagiert, bleibt der Gang zum Gericht.

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Und noch ein wichtiger Punkt – Was tun, wenn der Täter kein OSAGO hat??

In diesem Fall müssen Sie vom Täter selbst gerichtlich Zahlungen einfordern. Verfügt das Opfer nicht über OSAGO, erhält es die Zahlung, da ihm das Fehlen einer Versicherungspolice nicht den Anspruch auf Entschädigung entzieht. Sie müssen sich an den IC des Täters wenden. Allerdings kann parallel dazu eine Geldstrafe für das Fahren ohne Versicherung verhängt werden.

WAS IM FALLE EINES UNFALLS ZU TUN IST




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