Straßeninspektoren
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Straßeninspektoren

Ab dem 1. Oktober trifft man auf den Straßen neben Polizisten und Zollbeamten auch auf Verkehrspolizisten.

Ab dem 1. Oktober trifft man auf den Straßen neben Polizisten und Zollbeamten auch auf Verkehrspolizisten. Sie tragen grüne Uniformen und weiße Mützen. Sie haben das Recht, Waffen zu tragen.

Kontrolleure, die Fahrzeuge auf der Straße anhalten und kontrollieren, müssen sich in unmittelbarer Nähe des gekennzeichneten Dienstfahrzeugs aufhalten und Uniform tragen. Zur besseren Sichtbarkeit werden sie gelbe Warnwesten mit der Aufschrift „Straßen- und Transportinspektion“ tragen.

Die Aufsichtsbehörde wurde als eine auf die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des inländischen und internationalen Straßentransports spezialisierte Einrichtung gegründet. Dies gilt auch für nichtgewerbliche Fahrzeuge.

Lediglich Pkw, die für die Beförderung von bis zu 9 Personen inklusive Fahrer ausgelegt sind (sofern es sich um ein nicht gewerblich genutztes Fahrzeug handelt) und Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen unterliegen keiner Kontrolle durch Prüfer.

Alle anderen Fahrzeuge können einer gründlicheren Kontrolle als einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Prüfer können nicht nur Fahrer- und Fahrzeugpapiere, sondern auch sämtliche Frachtpapiere prüfen.

Dazu gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Transportbedingungen. Daher kontrollieren Inspektoren unter anderem die Arbeitszeiten der Fahrer, die Einhaltung der Bedingungen für den Transport von Tieren und den Transport gefährlicher Güter, verderblicher Lebensmittel und Abfälle.

Mitarbeiter der Verkehrsinspektion, die ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen, haben das Recht, das Fahrzeug zu betreten, Dokumente, Mess- und Kontrollgeräte im Fahrzeug einzusehen sowie Masse, Achslast und Abmessungen von Fahrzeugen zu überprüfen.

Straßeninspektoren werden sowohl von Fahrern (die gewerbliche und nichtgewerbliche Fahrzeuge fahren) als auch von Unternehmern, die solche wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, überprüft.

Geplant ist die Einrichtung eines „Zentralen Verstoßregisters“, in dem Daten und Informationen über Unternehmer und Fahrer sowie deren Verstöße gesammelt werden. Dort werden Informationen von Kontrollen aus ganz Polen eingehen, die es ermöglichen, Verstöße gegen die Regeln zu identifizieren. Die Strafe für Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen beträgt 15 PLN.

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