Elektrofahrrad: Bonus 2018 beschränkt auf steuerfreie Haushalte
Individueller Elektrotransport

Elektrofahrrad: Bonus 2018 beschränkt auf steuerfreie Haushalte

Elektrofahrrad: Bonus 2018 beschränkt auf steuerfreie Haushalte

Das an diesem Sonntag, dem 31. Dezember, im Amtsblatt veröffentlichte Dekret zur Förderung des Kaufs sauberer Fahrzeuge erneuert offiziell den E-Bike-Bonus für 2018, allerdings mit deutlich strengeren Regeln.

Bei unveränderten Beträgen im Vergleich zum Vorjahr bei einer Förderhöhe von 20 % des Kaufpreises und 200 Euro ist die neue Regelung nun auf Haushalte beschränkt, „deren Einkommensteuer im Jahr vor Erwerb des Zyklus null beträgt“, d. h. . nicht steuerpflichtige Haushalte.

Im Gegensatz zur Regelung von 2017, die nicht galt, wenn in der Gemeinde bereits Unterstützung geleistet wurde, konnte die Unterstützung für 2018 nicht gewährt werden.“ wenn von den örtlichen Behörden Hilfeleistungen zum gleichen Zweck geleistet wurden.“ Das Land gibt vor, dass die Kombination beider Geräte 200 Euro nicht überschreiten und nicht mehr als 20 % des Kaufpreises eines Elektrofahrrads ausmachen darf.  

Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung offiziell am 1. Februar 2018 in Kraft tritt, was bedeutet, dass Elektrofahrräder, die im Januar gekauft wurden, weiterhin über das alte, für alle offene Assistenzsystem verfügen.

100 Euro weniger für elektrische Zweiräder und Vierräder

Für Fahrzeuge der Klasse L reduziert sich der Unterstützungsbetrag geringfügig von 1000 auf 900 Euro.

Die Kriterien sind die gleichen wie im letzten Jahr, das Gerät ist bleifrei und für Modelle über 3 kW ausgelegt. Das Gleiche gilt für die Berechnungsmethode: 250 EUR pro kWh bis zu 27 % des Kaufpreises.

Dieser Rückgang kann jedoch durch eine Umstellungsprämie ausgeglichen werden. Jetzt können integrierte elektrische Zweiräder und Quads für steuerfreie Haushalte bis zu 1100 Euro verlangen (100 Euro für andere). Bedingungen: Verschrottung eines Benzinfahrzeugs vor 1997 oder eines Dieselfahrzeugs vor 2001 (2006 für steuerbefreite Haushalte).

Mehr wissen : offizielles Dekret

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