Skifahren im Ausland - Straßenverkehrsordnung, Pflichtausrüstung. Führung
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Skifahren im Ausland - Verkehrsregeln, Pflichtausrüstung. Führung

Skifahren im Ausland - Straßenverkehrsordnung, Pflichtausrüstung. Führung Vor Reisen ins Ausland lohnt es sich zu prüfen, in welchen Ländern das Fahren mit Winterreifen, wann Ketten und wo Spikereifen Pflicht sind. Und denken Sie auch an die Regeln für sicheres Fahren im Schnee.

Regeln für sicheres Fahren im Schnee

Sie müssen bedenken, dass selbst die besten Winterreifen, Ketten oder Spikes uns nicht vor einem unkontrollierten Schleudern schützen, wenn wir die grundlegenden Sicherheitsregeln und die Fahrtechnik nicht beachten. „Wenn wir auf Schnee oder rutschigem Untergrund fahren, fahren wir langsam, vorsichtig und sanft auf der Halbkupplung“, sagt Jan Kava, Fahrlehrer aus Oppeln. - Erst wenn das Auto schon rollt, kannst du die Geschwindigkeit erhöhen. Auch beim Bremsen müssen wir aufpassen. Auch wenn die Fahrbahn im Winter schwarz ist, kann sie mit Eis bedeckt sein. Daher lohnt es sich, beispielsweise bei Annäherung an eine Kreuzung viel früher mit dem Bremsen zu beginnen.

„Bei Autos ohne ABS treten wir das Bremspedal nicht durch“, warnt Jan Kawa. „Dann rutscht das Auto auf einer rutschigen Oberfläche und wir können es nicht kontrollieren. Wichtig! Wir bremsen durch pulsierendes Drücken und Loslassen des Bremspedals. Dann wird das Auto kontrolliert und stoppt viel schneller. Im Winter, besonders in den Bergen, sind Motor und Getriebe zur Geschwindigkeitsregelung nützlich. Nehmen Sie bei steilen Abfahrten den Fuß vom Gaspedal und bremsen Sie mit dem Motor. Wenn das Fahrzeug weiter beschleunigt, schalten Sie herunter.      

Überholen – wie geht das sicher? wenn du recht hast

Es lohnt sich, einen kühlen Kopf zu bewahren und dem Hindernis auszuweichen, das Sie in letzter Minute entdeckt haben. „Keine ruckartigen Bewegungen mit dem Lenkrad oder der Bremse machen“, rät Kava. Wir bremsen, um die Räder nicht zu blockieren. Wenn wir im Notfall sehen, dass wir nicht anhalten können, ist es besser, in eine Schneewehe zu rollen, als mit einem anderen Auto zu kollidieren. – Bei glatter Fahrbahn lohnt es sich, mehr Abstand zum Vordermann zu halten, sagt Jan Kava. - Wenn sein Fahrer stark zu bremsen beginnt, haben wir mehr Zeit, das Auto anzuhalten.

Und praktische Ratschläge am Ende. Bei starkem Schneefall lohnt es sich, eine Schaufel im Kofferraum zu tragen, mit der wir beispielsweise leichter aus einer Schneewehe herauskommen, wenn wir bereits hineingefallen sind. Bei langen Fahrten schadet es nicht, eine Thermoskanne mit einem heißen Getränk mitzunehmen und das Auto vollzutanken. „Wenn wir irgendwo zu fest stecken bleiben, können wir uns mit einem Getränk aufwärmen und die Heizung anstellen, ohne befürchten zu müssen, dass uns der Sprit ausgeht“, schließt Jan Kava ab.

In welchem ​​Land gibt es den Brauch? Dieser Spruch passt sehr gut zu den Verkehrsregeln. Bevor wir ins Ausland gehen, schauen wir uns daher an, was uns dort erwartet.

Österreich

In dem Alpenland besteht vom 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Sie müssen an allen vier Rädern montiert werden. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Bei sehr starkem Schneefall oder vereisten Straßen ist die Verwendung von Ketten an den Antriebsrädern vorgeschrieben. Verkehrsschilder erinnern daran. Hinweis: Die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten beträgt 40 km/h. Allerdings ist die Verwendung von Spikereifen vom 15. November bis zum ersten Montag nach Ostern für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässig.

Aufgrund der Wetterbedingungen kann ihre Nutzung verlängert werden. Zulässige Geschwindigkeit mit Spikereifen: auf Autobahnen - 100 km / h, außerhalb von Siedlungen - 80 km / h. Auf der Rückseite des Autos sollte ein Schild mit der Aufschrift "Spikereifen" sein. Fahrer, die sich nicht an die Regeln halten, können mit einer Geldstrafe von 35 Euro belegt werden. Gefährden sie andere Verkehrsteilnehmer, kann das Bußgeld bis zu 5000 Euro betragen.

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Tschechien

Vom 1. November bis Ende April ist es auf bestimmten Abschnitten der Bergstraßen in der Tschechischen Republik Pflicht, nur mit Winterreifen oder Ketten zu fahren. - Es lohnt sich, sich darauf vorzubereiten, denn die Polizei kann wegen des Fehlens geeigneter Reifen bis zu 2,5 Tausend Bußgelder verhängen. CZK (ca. 370 PLN), sagte Josef Liberda von der Straßenabteilung der Stadtverwaltung in Jeseník, Tschechische Republik. Die Notwendigkeit der Verwendung von Winterreifen wird durch ein blaues Verkehrsschild mit einer Schneeflocke und einem Autosymbol signalisiert. Laut Reglement müssen Winterreifen auf vier Rädern montiert werden und ihre Profiltiefe muss mindestens 4 mm (Pkw) und 6 mm (Lkw) betragen. Auf einigen Straßen werden Winterreifenschilder nur bei schlechtem Wetter von den Straßendiensten aufgestellt.

Wenn kein Schnee liegt und das Schild zusammengeklappt ist, können Sie sogar mit Sommerreifen fahren. Aufmerksamkeit. Schneeketten sollten nur auf Straßen verwendet werden, auf denen ausreichend Schnee liegt, um die Fahrbahnoberfläche zu schützen. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Auf diesen Straßen besteht Winterreifenpflicht:

 Region Pardubice

– I / 11 Jablonne – Kreuzung Cenkovice – Chervena Voda

– I/34 „Vendolak“ – Polizeikreuz II/360

- I / 34 Kreuz II / 3549 Rychnov - Borova

– I/35 Grebek – Kotslerov

- I/37 Trnova - Nova Ves

 Region Olomouc

– I / 35 Mohelnice – Studena Louka

– I/44 Kouty – Dorf Tscherwenogorsk – Domasov

– I/46 Sternberg – Gorni Lodenice

— I/60 Lipova Lazne — Vapenne

 Mittelböhmische Region

– D1 Medaillon – grenzüberschreitend

– D1 Prag – Brünn (von 21 bis 182 km)

 Region Vysočina

– Staatsgrenze D1 – Velka Bites

Bezirk Ustinsky

– I/8 Dubi – Chinovets

– I/7 Chomutov – Berg St. Sebastian

Region Mährisch-Schlesien

– I/56 Ostravice – Bela – Staatsgrenze

Frankreich

Das Fahren mit Winterreifen ist durch Verkehrsschilder vorgeschrieben. Ketten und Spikereifen sind erlaubt. Im ersten Fall beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Letzteres erfordert eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs und die Höchstgeschwindigkeit darf unter keinen Umständen 50 km/h in geschlossenen Ortschaften und 90 km/h außerhalb überschreiten. Vom 11. November bis zum letzten Sonntag im März können Sie mit Spikereifen fahren.

Deutschland

Hierzulande gilt seit 2010 bei Eis, Schnee und Matsch die Winterreifenpflicht. Wir fahren mit Winterreifen nach der Regel: „von O bis O“, also von Oktober (Oktober) bis Ostern (Ostern). Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird ein Bußgeld zwischen 40 und 80 Euro verhängt.

Räder können auf Räder montiert werden, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Fall 50 km/h. Allerdings ist in Deutschland die Verwendung von Spikereifen verboten. Die Ausnahme ist innerhalb von 15 km von der österreichischen Grenze.

Slowakei

Die Verwendung von Winterreifen ist in der Slowakei vom 15. November bis 15. März bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf den Straßen Pflicht. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen müssen mit Allrädern ausgestattet sein. Autofahrer können auch Ketten verwenden, allerdings nur, wenn die Straße mit ausreichend Schnee bedeckt ist, um die Fahrbahnoberfläche zu schützen. In der Slowakei ist die Verwendung von Spikereifen strengstens verboten. Fahren ohne Winterreifen – unter bestimmten Voraussetzungen 60 Euro Bußgeld.

Schweiz

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Das Fahren mit Winterreifen ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Darüber hinaus wird ein Fahrer mit einer Geldstrafe bestraft, der den Verkehr behindert, weil er sich nicht an die Wetterbedingungen anpassen kann. Schneeketten müssen dort angebracht werden, wo dies durch entsprechende Schilder vorgeschrieben ist. In der Schweiz können Spikereifen vom 1. November bis 30. April verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenverhältnisse dies erfordern.

Jede Kantonsregierung kann die Nutzungsdauer von Spikereifen, insbesondere im Gebirge, ändern. Pkw/Straßenzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen können mit Spikereifen ausgestattet werden. Die Länge der Spikes sollte 1,5 mm nicht überschreiten. Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung und Spikereifen kann in der Schweiz fahren, sofern eine solche Ausstattung im Zulassungsland des Fahrzeugs zulässig ist.

Italien

In einigen Teilen Italiens sind Winterreifen ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. In der Region Val d'Aoste gilt diese Verpflichtung (oder Ketten) beispielsweise vom 15. Oktober bis 15. April. Allerdings im Raum Mailand vom 15. November bis 31. März, unabhängig von den vorherrschenden Wetterbedingungen.

Auf bestimmten Straßen und bei bestimmten Wetterbedingungen müssen Schneeketten verwendet werden. Sofern die Bedingungen es zulassen, erlaubt Italien auch die Verwendung von Spikereifen an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Die Polizei hat das Recht, je nach Wetterlage eine vorübergehende Anordnung zum Fahren mit Winterreifen zu erlassen. Schilder weisen darauf hin. Das Bußgeld bei Nichteinhaltung dieser Auflagen beträgt 79 Euro.

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