Niederlande: Ab dem 1. Januar 2017 besteht Helmpflicht für Rennmotorräder.
Individueller Elektrotransport

Niederlande: Ab dem 1. Januar 2017 besteht Helmpflicht für Rennmotorräder.

Der niederländischen Presse zufolge wird es in den Niederlanden bald Pflicht sein, einen Helm für jeden zu tragen, der ein schnelles Elektrofahrrad, ein Speedbike, besitzt.

Die niederländische Regierung hat entschieden! Für Speedbike-Nutzer gilt ab dem 1. Januar 2017 die Pflicht, einen speziellen Helm zu tragen. Dieser Helm unterscheidet sich geringfügig von den Helmen normaler Fahrräder und verfügt über zusätzliche Verstärkungen im Zusammenhang mit der höheren Geschwindigkeit dieser Fahrräder, die bis zu 45 km/h erreichen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Gesetzgebung nicht für herkömmliche Elektrofahrräder gilt, die eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreichen.

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