Reglement zum Wettbewerb „Sicheres Fahren mit Subaru“
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Reglement zum Wettbewerb „Sicheres Fahren mit Subaru“

§1. Allgemeine Bestimmungen.

1.    Veranstalter des Wettbewerbs ist: Subaru Import Polska sp.z oo mit Sitz in Krakau, st. Josepha Conrada 51, 31-357 Krakau, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht Krakau-Sródmieście in Krakau, 0000090468, Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS: 3, mit einem Bevollmächtigten Kapital von 900 PLN. NIP: 000-000-676-21.

2.    Partner Wettbewerb POLSKAPRESSE Sp. z o.o. z oo Zweigniederlassung von Biuro Reklamy in Warschau, ul. Domanevska 41, 02-672 Warschau; eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau in Warschau, XIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0000002408, mit einem Stammkapital von 41 PLN; NIP 853-000,00-522-01, REGON 03-609 implementiert Wettbewerb beauftragt Veranstalter.

3.    Wettbewerb auf dem Territorium der Republik Polen statt.

4.    Wettbewerb beginnt am Montag, 24. Februar 2014 und endet am Freitag, 04. April 2014

5. Der Veranstalter erklärt dies Wettbewerbfür die diese Regeln gelten, handelt es sich nicht um Werbelotterien, Glücksspiele oder Wetten auf Gegenseitigkeit im Sinne des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 (Gesetzblatt 09.201.1540 in der jeweils gültigen Fassung).

6. Teilnehmer Wettbewerb kann jede natürliche Person sein, die die Volljährigkeit erreicht hat, voll geschäftsfähig ist und einen Führerschein der Klasse B besitzt.

7. Mitarbeiter können nicht am Wettbewerb teilnehmen. Veranstalter und andere Unternehmen, die mit dem Veranstalter bei der Organisation und Durchführung zusammenarbeiten Wettbewerbsowie die nächsten Angehörigen der Mitarbeiter des Veranstalters und dieser Personen. Die engsten Familienmitglieder sind Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Geschwister, Stiefsohn, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwager, Eltern von Ehegatten, Cousins ​​und Cousinen Personen.

§2 Wettbewerbsregeln

1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig.

2. Die Aufgabe des Wettbewerbs besteht darin, dass der Teilnehmer Antworten auf die Wettbewerbsfragen sendet und einen Text verfasst, der die Vergabe des Preises an den Teilnehmer begründet. Wettbewerb.

3. Fragen des Wettbewerbs werden auf der Website veröffentlicht. Partner: www.motofakty.pl/bezpieczna-jazda-z-subaru/, im Reiter „Wettbewerb“.

4. Fragen werden zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 28. März 2014 veröffentlicht.

5. Antworten sollten per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: [E-Mail ist geschützt]

6. Die Frist zur Einreichung der Antworten endet am 31. März 2014 um 23:59 Uhr.

7. Alle Antworten der Teilnehmer, die andere für die Teilnahme am Wettbewerb erforderliche Voraussetzungen erfüllen, werden von der Wettbewerbskommission, bestehend aus drei Vertretern, eingeholt Veranstalter, wählen Sie 1 interessantestes Lied aus, dessen Autor sein wird Die Gewinner des Wettbewerbs und eine Auszeichnung erhalten.

8.    победитель wird per E-Mail über den Erhalt der Auszeichnung informiert

April 04 2014, die

9. Das Einsenden von Antworten des Teilnehmers auf die Wettbewerbsfragen sowie der von ihm gesendete Text, die unverständlich sind, Unvollkommenheiten, Wörter und/oder Phrasen enthalten, die normalerweise als unzivilisiert, vulgär oder beleidigend angesehen werden, führen zum Ausschluss vom Wettbewerb der Wettbewerb.

10. Die Äußerung (Arbeit) des Teilnehmers darf nicht den guten Namen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder mit ihm zusammenarbeitenden Personen verletzen, nicht zu Hass, Gewalt oder anderen verbotenen Handlungen aufstacheln, darf keine politische oder religiöse Konnotation haben. Die Erklärung (das Werk) muss die allgemein anerkannten Normen der Moral und die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen respektieren und darf keine Elemente enthalten, die die Grundsätze der öffentlichen Ordnung verletzen könnten.

11. Die Stellungnahme (Arbeit) muss die Arbeit des Wettbewerbsteilnehmers sein, insbesondere darf es sich nicht um ein Plagiat oder eine Vervielfältigung von Gedanken, Slogans oder Aussagen Dritter handeln. Jeder Teilnehmer erklärt und garantiert, dass seine/ihre Aussage vollständig original ist, kein abgeleitetes Werk anderer Werke ist und keine anderen Werke verwendet, auf die Dritte Anspruch hätten. Der Teilnehmer des Wettbewerbs haftet gegenüber dem Veranstalter und Dritten allein und in vollem Umfang, auch für Schäden, wenn die Aussage (Werk) Rechte Dritter, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, Eigentums- oder Urheberrechte, oder allgemein geltendes Recht verletzt .  

12. Alle Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb, die nicht den Bestimmungen entsprechen, werden vom Wettbewerbsausschuss abgelehnt.

§3 Auszeichnung

1. Der Preis des Wettbewerbs ist ein Unterrichtsgeld für den 1.000,00-Dollar-Kurs und den 3. Grad an der Subaru-Fahrschule im Gesamtwert von 3 PLN und ein Geldpreis in Höhe des in § XNUMX genannten Pauschalsatzes der zu zahlenden Einkommensteuer. XNUMX Punkt XNUMX. Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung Sieger Einkommensteuer aus der Auszeichnung in der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Höhe.

2. Das Training findet mit einem Auto statt Gewinner.

3. Datum und Ort des Erhalts des Gewinns werden festgelegt Sieger direkt mit einem vom Veranstalter benannten Mitarbeiter der Subaru-Fahrschule.

4. Der Veranstalter erhebt als Steuerpflichtiger eine Einkommenssteuer in Höhe von pauschal 10 % gemäß Art. 30 Sekunden. 1 Punkt 2) des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer (polnisches Gesetzblatt von 2012, Pos. 361 in der jeweils gültigen Fassung) und überweist diese auf das Konto des zuständigen Finanzamtes. Der Gewinner des Gewinnspiels ist verpflichtet, dem Finanzamt vor Erhalt des Preises Auskunft über sein Vermögen zu geben,

§4 Beschwerden

1. Beschwerden der Teilnehmer des Wettbewerbs werden per Korrespondenz an die E-Mail-Adresse entgegengenommen [E-Mail ist geschützt]. Beschwerden können innerhalb eines Monats nach Ende des Wettbewerbs eingereicht werden. Beschwerden werden von der Wettbewerbskommission innerhalb von 1 Tagen nach ihrem Eingang geprüft. Die Antwort auf die Beschwerde wird entsprechend der Art der Einreichung der Beschwerde zurückgesandt: per E-Mail oder per Einschreiben an die Rücksendeadresse, die im Beschwerdeschreiben angegeben werden muss.  

2. Die Entscheidung der Wettbewerbskommission ist endgültig und hängt von der subjektiven Meinung der Mitglieder der Kommission ab. Die Kommission ist in ihren Entscheidungen souverän.

§ 5 Urheberrecht am Ausdruck (Werk)

1. Die Übermittlung der Antworten auf die Fragen des Wettbewerbs durch den Teilnehmer sowie des von ihm an den Veranstalter gesendeten Textes steht der Abgabe einer Erklärung durch den Teilnehmer des Wettbewerbs gleich, dass er der alleinige Autor des Wettbewerbs ist Arbeiten.

2. Mit der Verleihung eines Preises an den Gewinner gehen alle Urheberrechte an dem prämierten Werk (Werk) des Gewinners auf den Wettbewerbsveranstalter über, darüber hinaus das Recht, über das prämierte Werk sowohl unabhängig als auch zur Nutzung durch Dritte zu verfügen und es zu nutzen. , ohne Gebietsbeschränkung, in allen Wirkungsformen und Wirkungsbereichen und in allen bekannten Anwendungsgebieten, insbesondere:

a) im Bereich der Aufzeichnung und Vervielfältigung des Werks – Anfertigen von Kopien des Werks unter Verwendung bestimmter Techniken, einschließlich Druck, Reprografie, Magnetaufzeichnung und Digitaltechnik,

b) in Bezug auf den Handel mit dem Original oder den Kopien, auf denen das Werk aufgezeichnet wurde, das Vermarkten, Verleihen oder Verleasen des Originals oder der Kopien,

c) im Rahmen der Verbreitung des Werks in einer anderen als der in Absatz b) genannten Weise durch öffentliche Aufführung, Vorführung, Zurschaustellung, Vervielfältigung, Ausstrahlung und Weiterverbreitung sowie durch die öffentliche Zugänglichmachung des Werks auf eine Weise, die jedermann erreichen kann können am gewählten Ort und zur gewählten Zeit darauf zugreifen (auch über das Internet).

d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Werk für Werbe- und Werbeaktivitäten zu verwenden, einschließlich als Werbe- oder Werbematerial oder als Element von Werbe- oder Werbematerial.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Produktion (das Werk) zu nutzen, ohne dass der Vor- und Nachname des Autors angegeben werden muss, womit sich der Wettbewerbsteilnehmer durch die Annahme dieser Bestimmungen einverstanden erklärt.

4. Bei Zweifeln an der ausschließlichen Urheberschaft des Werkes (Werk) oder bei etwaigen Einwänden oder Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte ist der Gewinner auf Verlangen des Veranstalters zur Abgabe von Erläuterungen verpflichtet und unverzüglich Beweise vorlegen, die seine ausschließliche Urheberschaft bestätigen. Werden sie nicht vorgelegt oder vom Veranstalter als unzureichend anerkannt, hat der Veranstalter das Recht, eine solche Bewertung vom Wettbewerb auszuschließen, und im Falle von Zweifeln, Vorbehalten oder Ansprüchen nach der Preisverleihung hat der Veranstalter das Recht, darüber zu entscheiden dass dieser Gewinner das Recht auf den Preis verliert und den Preis dann an einen anderen Teilnehmer des Wettbewerbs überträgt oder die Entscheidung über eine andere Verwendung des Preises akzeptiert.

§ 6 Haftung

1. Der Veranstalter haftet nicht für:

a) die Unfähigkeit, einen Preis aus Gründen zu erteilen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen,

b) Bereitstellung falscher, unvollständiger oder unrichtiger personenbezogener Daten, Kontaktdaten und anderer Informationen durch den Teilnehmer des Wettbewerbs, die die Vergabe eines Preises verhindern,

c) die Unmöglichkeit, ein wettbewerbsfähiges Angebot abzugeben, weil der Betrieb der Internetnetze gestört ist,

d) Verstöße im Zusammenhang mit der Arbeit Dritter, wie zum Beispiel: Kurier, Post, Bank, Internetanbieter usw.

e) Probleme während des Wettbewerbs, wenn sie auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, worunter ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis zu verstehen ist, dessen Folgen nicht verhindert werden konnten, insbesondere: Naturkatastrophen wie Frost, Überschwemmungen, Winde, Brände, Akte der gesetzgebenden Gewalt und der Exekutive sowie Störungen des Gemeinschaftslebens, wie Straßenunruhen oder Streiks,

f) Schäden, die durch die Teilnahme am Wettbewerb im Widerspruch zu den Bestimmungen des Reglements entstehen,

g) etwaige Verstöße bei der Durchführung des Wettbewerbs aus technischen Gründen (z. B. Wartung, Inspektion, Austausch von Ausrüstung) oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.

2. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Wettbewerbsteilnehmer für etwaige Schäden im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb ist auf den Wert des ihm zustehenden Preises beschränkt.

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten  

1. Die Angabe personenbezogener Daten durch den Wettbewerbsteilnehmer ist freiwillig, deren Fehlen macht jedoch die Teilnahme am Wettbewerb unmöglich.

2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb stimmt der Wettbewerbsteilnehmer der Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu, insbesondere zur Auswahl des Gewinners, zur Vergabe eines Preises und zur Dokumentation des Wettbewerbs, einschließlich der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen Pflichten des Veranstalters. Darüber hinaus stimmt der Teilnehmer des Wettbewerbs der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter zum Zweck der Direktvermarktung der vom Veranstalter erbrachten Dienstleistungen zu, insbesondere können die Vor- und Nachnamen der ausgezeichneten Teilnehmer des Wettbewerbs veröffentlicht werden auf der Website und in den Werbematerialien des Veranstalters.

3. Der Teilnehmer des Wettbewerbs kann jederzeit auf seine persönlichen Daten und sein Bild zugreifen und deren Korrektur, Änderung oder Löschung verlangen. Etwaige Anmerkungen zu Ihren Daten (Kommentare, Korrekturen) richten Sie bitte an folgende Adresse: [email protected]

4. Der Veranstalter ist der Administrator der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer.

5. Der Veranstalter kann die Wettbewerbsteilnehmer per Telefon, E-Mail oder Brief kontaktieren.

§5 Zusätzliche Bestimmungen

1. Der Gewinner ist nicht berechtigt, besondere Preisvorteile zu reservieren.

2. Der in § 3 Absatz 1 genannte Preis kann nicht gegen einen anderen oder einen Geldäquivalent eingetauscht werden.

3. Beitritt Wettbewerb ist gleichbedeutend mit der vollständigen Annahme des Reglements durch den Teilnehmer, der Verpflichtung des Teilnehmers des Wettbewerbs zur Einhaltung des Reglements und der Erklärung, dass der Teilnehmer des Wettbewerbs alle Bedingungen einhält, die ihm das Recht zur Teilnahme am Wettbewerb verleihen .

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie etwaige Rechte und/oder Pflichten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere das Recht zur Vergabe eines Preises, können nicht auf eine andere Person übertragen werden.

5. Streitigkeiten im Zusammenhang mit und im Zusammenhang mit Wettbewerb werden einvernehmlich und im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit der zuständigen Person vor Ort geklärt Veranstalter Allgemeines Gericht in Krakau.

6.    An den Veranstalter hat das ausschließliche Recht willkürlich:

a) Festlegung des Inhalts der Wettbewerbsaufgabe;

b) Bewertung der Antworten auf die Wettbewerbsaufgabe;

c) Ermittlung der Preisträger auf der Grundlage der in dieser Ordnung festgelegten Grundsätze;

d) Ausschluss des Teilnehmers von der Teilnahme am Wettbewerb im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen.

7. Diese Regeln werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Wettbewerb zur Ansicht auf der Website verfügbar Veranstalter und Partner des Wettbewerbs.

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, einschließlich des Rechts, keinen Preis zu vergeben. Änderungen dürfen die von den Mitgliedern erworbenen Rechte nicht verletzen.

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