Straßenverkehrsordnung. Vorteile von Streckenfahrzeugen.
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Straßenverkehrsordnung. Vorteile von Streckenfahrzeugen.

17.1

Auf der Straße mit einer Fahrspur für Blockfahrzeuge, die mit dem Verkehrszeichen 5.8 oder 5.11 gekennzeichnet ist, ist das Bewegen und Anhalten anderer Fahrzeuge auf dieser Fahrspur verboten.

17.2

Ein Fahrer, der auf einer Straße mit einer Fahrspur für Streckenfahrzeuge, die durch eine gestrichelte Linie der Straßenmarkierung getrennt ist, rechts abbiegt, kann von dieser Fahrspur abbiegen. An solchen Orten ist es auch gestattet, beim Verlassen der Straße und zum Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen am rechten Fahrbahnrand darauf zuzugreifen.

17.3

Außerhalb der Kreuzungen, an denen Straßenbahngleise die Fahrspur von Nicht-Schienenfahrzeugen überqueren, hat die Straßenbahn Vorrang (außer wenn die Straßenbahn das Depot verlässt).

17.4

In Siedlungen, die sich einem Bus, Kleinbus oder Oberleitungsbus nähern und von einer bestimmten Haltestelle in einer Fahrertasche aus starten, müssen Fahrer anderer Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern und gegebenenfalls anhalten, damit sich ein Fahrzeug mit fester Route in Bewegung setzen kann.

17.5

Fahrer von Bussen, Kleinbussen und Oberleitungsbussen, die ihre Absicht signalisiert haben, von einer Haltestelle aus zu fahren, müssen Maßnahmen ergreifen, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.

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