Zuschüsse für Elektrofahrzeuge aus dem Low Emissions Transport Fund? Nicht ganz
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Zuschüsse für Elektrofahrzeuge aus dem Low Emissions Transport Fund? Nicht ganz

Es gibt große Schlagzeilen auf den Portalen, unser Postfach ist voller Fragen „Die Förderung für Elektroautos hat begonnen, aber Sie schreiben nichts?!“ Um es klarzustellen: Die vom Low Emissions Transportation Fund subventionierte Verordnung für Elektrofahrzeuge ist heute in Kraft getreten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mit den Subventionen begonnen wurde. Schauen wir uns die Dokumente genauer an:

Fonds für emissionsarmen Verkehr und Subventionen für Elektrofahrzeuge

Inhaltsverzeichnis

  • Fonds für emissionsarmen Verkehr und Subventionen für Elektrofahrzeuge
    • Fonds für emissionsarme Fahrzeuge, Fördermittel und Fahrzeuge, die die Grenzwerte einhalten

Sie tritt laut Fördermittelverordnung 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft (S. 11). Heute, am 28. November, stimmt hier also alles.

Das Urteil selbst ist jedoch nur eine Einladung, auf die Tretmühle zu steigen - Start Ansageschuss. Bei einem Zuschlag für Elektrofahrzeuge wird „gefeuert“ / Mit Beginn der Förderung erfolgt die Bekanntgabe der Annahme von Förderanträgen. Schauen wir uns Punkt 10 an:

In der ersten Ankündigung, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung erfolgt, kann die Unterstützung für Fahrzeuge gewährt werden, die nach dem Datum der Ankündigung dieser Ankündigung gekauft wurden.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird „nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung“ bekannt gegeben. Es wird jedoch erst am 29. November soweit sein.

Der Zuschuss (Förderung) „kann für Fahrzeuge gelten, die nach dem Datum der Stellenausschreibung gekauft wurden.“ Wenn die Einstellung also frühestens am 29. November bekannt gegeben wird, dann Stromkäufer mit einer Rechnung vom 30. November können den Zuschuss beantragen.. Das sagen zumindest die Regeln.

Für die Gewährung der Fördermittel wird der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserressourcenmanagement (NFOŚiGW) zuständig sein. Daher ist es wahrscheinlich, dass diese Einrichtung Anträge veröffentlicht, die für die Beantragung von Fördermitteln ausgefüllt werden müssen:

> Low Emission Transportation Fund – Subventionen hier oder beim National Environment and Water Fund? [WIR WERDEN ANTWORTEN]

Fonds für emissionsarme Fahrzeuge, Fördermittel und Fahrzeuge, die die Grenzwerte einhalten

Und welche Modelle sind förderfähig? Mit Stand heute, 28. November, sind dies:

  • Segment A: Skoda CitigoE iV, Volkswagen e-Up, Elektrischer Mii-Sitz, Smart EQ ForTwo, Smart EQ ForFour,
  • Segment B: Opel Corsa-e, Peugeot e-208, Renault Zoe,
  • Segment C: Nissan Leaf.

> Elektrofahrzeugzuschlag – welche Fahrzeuge passen unter die Grenze? [AUFFÜHREN]

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