Für Elektrofahrzeuge gibt es bereits eine Verbrauchsteuerbefreiung und eine Wertminderungsgrenze von bis zu 225 PLN! [Update] • AUTOS
Elektrische Autos

Für Elektrofahrzeuge gibt es bereits eine Verbrauchsteuerbefreiung und eine Wertminderungsgrenze von bis zu 225 PLN! [Update] • AUTOS

Soeben haben wir einen offiziellen Brief eines Lesers vom Finanzamt erhalten, in dem es heißt, sein Elektroauto sei von der Verbrauchsteuer befreit. Unser Leser hat festgestellt, dass die neuen Anweisungen (Auslegungen) immer noch an die Behörden verschickt werden, sie müssen jedoch rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die nach dem 18. Dezember 2018 importiert werden.

Elektrofahrzeuge sind offiziell von der Verbrauchsteuer befreit. Endlich!

Inhaltsverzeichnis

  • Elektrofahrzeuge sind offiziell von der Verbrauchsteuer befreit. Endlich!
    • Verbrauchsteuerbefreiung - auf welcher Grundlage
    • Was ist mit Plug-in-Hybriden?
  • Wie sieht es mit einer Abschreibung bis zu 225 PLN aus?

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist bereits im Elektromobilitätsgesetz (Electromobility Law, FINAL - D2018000031701) vorgesehen, die Anwendung dieser Bestimmung muss jedoch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Nach Angaben des Energieministeriums vom 18 (Quelle) erlaubte die Europäische Kommission:

  • Befreiung in Polen von der Verbrauchsteuer auf Elektrofahrzeuge,
  • eine höhere Abschreibungsgrenze für Elektrofahrzeuge von 225 PLN statt 150 PLN.

Da den Steuerbehörden jedoch keine offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission vorlag, wurde die Verbrauchsteuer vor dem 18. Dezember entrichtet. Nach diesem Datum wurden die Regeln auf zwei Arten interpretiert: Wir erhielten Signale von Lesern, dass der Beamte „im Großen und Ganzen mit der Entscheidung einverstanden“ sei, aber „konsultiert werden sollte“. Es scheint, dass Die Situation hat sich endlich stabilisiert.

Verbrauchsteuerbefreiung - auf welcher Grundlage

Unser Leser erfuhr, dass den Steuerbehörden bereits neue Anweisungen des Finanzministeriums vorliegen sollten, wonach ab dem 19. Dezember 2018 keine Verbrauchsteuern auf importierte Autos erhoben werden müssen. Es handelt sich hierbei um die neuesten Anweisungen, die nicht allen Beamten bekannt sind. Daher rät unser Leser:

  • die Zahlung der Verbrauchsteuer beantragen,
  • Fügen Sie ihm einen selbst verfassten Antrag auf Befreiung von der Verbrauchsteuer gemäß Art. 58 des Elektromobilitätsgesetzes, in dem es heißt:

Artikel 58 Das Gesetz vom 6. Dezember 2008 über die Verbrauchsteuer (polnisches Gesetzblatt von 2017, Nr. 43, 60, 937 und 2216 und 2018, Nr. 137) wird wie folgt geändert:

1) nach Art. 109, Kunst. 109a mit folgendem Inhalt: „Art. 109a. 1. Ein Personenkraftwagen, der ein Elektrofahrzeug im Sinne von Art. 2 Abs. 12 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe (polnisches Gesetzblatt, Abs. 317) und das Wasserstofffahrzeug im Sinne von Art. 2 Absatz 15 dieses Gesetzes.

2. In dem in Absatz 1 genannten Fall stellt der zuständige Leiter des Finanzamts auf Antrag des Betroffenen eine Bescheinigung über die Befreiung von der Verbrauchsteuer aus, sofern der Betreffende Unterlagen vorlegt, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug, zu dem er gehört die Ausnahme bezieht sich auf ein Elektrofahrzeug oder ein Wasserstoffauto“;

Wenn sich herausstellt, dass der Beamte von uns den Nachweis verlangt, dass das Auto tatsächlich elektrisch ist, müssen Sie eine Zulassungsbescheinigung, eine Zulassungsbescheinigung oder das Ergebnis einer technischen Untersuchung vorlegen. Lassen Sie das Thema nicht fallen. Denken Sie daran: Die Verbrauchsteuerbefreiung gilt für ab dem 19. Dezember 2018 importierte Autos und ist daher rückwirkend.

Für Elektrofahrzeuge gibt es bereits eine Verbrauchsteuerbefreiung und eine Wertminderungsgrenze von bis zu 225 PLN! [Update] • AUTOS

Was ist mit Plug-in-Hybriden?

Gemäß dem Elektromobilitätsgesetz (Elektromobilitätsgesetz FINAL - D2018000031701) sind bis zum 1. Januar 2021 auch Hybride von der Verbrauchsteuer befreit:

Artikel 58, Satz 3)

nach Kunst. 163, Kunst. 163a mit folgendem Inhalt: „Art. 163a. 1. Bis zum 1. Januar 2021 darf ein Personenkraftwagen, der ein Hybridfahrzeug im Sinne von Art. 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe. 2. In dem in Absatz 1 genannten Fall stellt die zuständige Steuerbehörde auf Antrag der betreffenden Person eine Bescheinigung über die Befreiung von der Verbrauchsteuer aus, sofern die Person Unterlagen vorlegt, aus denen hervorgeht, dass es sich um das Fahrzeug handelt, auf das sich die Befreiung bezieht ist ein Hybridfahrzeug. .

Hier sind zwei Vorbehalte zu machen:

Zuallererst. Die Befreiung von der Verbrauchsteuer gilt für ein Hybridfahrzeug im Sinne von Art. 2 Absatz 3 des Elektromobilitätsgesetzes, in dem es heißt:

Art. 2, Punkt 13)

Hybridauto – ein Auto im Sinne von Art. 2 Paragraf 33 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Gesetz über den Straßenverkehr, über dieselelektrischen Antrieb, bei dem Strom durch Anschluss an eine externe Stromquelle gespeichert wird;

Wir sprechen also NUR von Plug-in-Hybriden. Daher gilt der Ausschluss nicht für Lexus, die überwiegende Mehrheit der Toyota-Fahrzeuge und andere Fahrzeuge, die über keinen Batterieladeanschluss verfügen.

> Aktuelle Hybrid-/Plug-In-Hybrid-Preise + Toyota-Verkäufe und RAV4- und Camry-Hybrid-Preise 2019 [Aktualisierung Januar 2019]

Po Drugie. Gemäß der Novelle des Gesetzes über Biokomponenten und Biokraftstoffe (Download: Novelle des Gesetzes über Biokomponenten und Biokraftstoffe - FINAL - D2018000135601), mit der das Gesetz zur Elektromobilität teilweise geändert wurde:

Art. 8, Punkt 2)

in Kunst. 163a: a) S. 1 wird wie folgt geändert: „1. Bis zum 1. Januar 2021 darf ein Personenkraftwagen, der ein Hybridfahrzeug im Sinne von Art. 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektrofahrzeuge und alternative Kraftstoffe mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 2000 Kubikzentimetern“,

Das bedeutet, dass die Verbrauchsteuerbefreiung NUR für Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotoren bis 2000 ccm gilt. Daher sind der neueste Outlander PHEV (2019) mit 2.4-Liter-Motor oder der Panamera E-Hybrid (2019) mit 2.9-Liter-Motor nicht ausgeschlossen.

Wie sieht es mit einer Abschreibung bis zu 225 PLN aus?

Da sich die Entscheidung der Europäischen Kommission mit beiden Themen befasste (Verbrauchsteuerbefreiung und Wertminderung eines Elektrofahrzeugs bis zu 225 PLN), Wenn Sie Zweifel bezüglich der Abschreibung haben, fragen Sie außerdem den Sachbearbeiter nach den neuesten Anweisungen des Finanzministeriums..

Im Falle einer negativen Stellungnahme muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, diesmal unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 23. Oktober (Download: Änderungen des PIT 2019 - Gesetz vom 23. Oktober 2018 über Änderungen der Einkommensteuer - FINAL - 2854_u). Der höhere Abschreibungsbetrag gilt NUR für Elektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride werden hier wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor behandelt und unterliegen daher einer Abschreibung in Höhe von 150 PLN.

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