Das Legislativbüro des Senats sieht Subventionen für Elektrofahrzeuge als Problem an, aber der Ausschuss empfiehlt eine Gesetzgebung. • ELEKTROMAGNETIK
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Das Legislativbüro des Senats sieht Subventionen für Elektrofahrzeuge als Problem an, aber der Ausschuss empfiehlt eine Gesetzgebung. • ELEKTROMAGNETIK

Die Subventionen für Elektrofahrzeuge werden einige Hundert bis einige Tausend Menschen im Land abdecken, eine relativ kleine Gruppe von Menschen. Änderung des Einkommensteuergesetzes es wird alle erfassen, 100 Prozent der Bürger – daher hatte das Legislativbüro des Senats Zweifel, dass das Gesetz innerhalb eines Jahres in Kraft treten könnte. Dennoch empfiehlt der Ausschuss für Haushalt und öffentliche Finanzen die Verabschiedung des Gesetzes.

FNT. Zuschläge für Elektrofahrzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit

Inhaltsverzeichnis

  • FNT. Zuschläge für Elektrofahrzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit
    • Abstimmung über die Änderung des Einkommensteuergesetzes am Mittwoch, 15. Januar.

Erinnern wir uns daran, worüber wir sprechen: Bei der Arbeit an den Regelungen zur Förderung von Elektrofahrzeugen wurde der Aspekt der Befreiung des Low Emissions Transport Fund-Zuschusses von der Einkommensteuer „vergessen“. Wenn es also eine Ausschreibung gäbe und jemand ein Elektroauto kaufte und es dann finanziert bekam, müsste er es jedes Jahr vorzeigen. Und darauf Steuern zahlen.

Für die meisten Bürger würde dies bedeuten die Notwendigkeit, mehrere oder sogar mehrere tausend Zloty zu zahlen jährlich! Weil Es war notwendig, das Einkommensteuergesetz für natürliche und juristische Personen zu ändern:

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Das Senate Legislative Office sah in dieser Situation ein Problem. Er wies darauf hin, dass im Einklang mit der Praxis des Verfassungsgerichtshofs Änderungen der Einkommensteuer müssen ab dem neuen Steuerjahr in Kraft treten (sprich: frühestens 2021) und muss mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Geschäftsjahres bekannt gegeben werden.

Abstimmung über die Änderung des Einkommensteuergesetzes am Mittwoch, 15. Januar.

Andererseits wurde das betont Steuerzahlerfreundliche Änderungen werden tendenziell schneller eingeführt (Quelle). Daher empfahl der Ausschuss für Haushalt und öffentliche Finanzen, der sich mit dieser Frage befasste, die Verabschiedung des Gesetzes ohne Änderungen (Quelle).

Die erste Senatssitzung des Jahres 2020 ist für Mittwoch, 15. Januar 2020, um 11.00:XNUMX Uhr geplant. An zweiter Stelle steht eine Novelle des Einkommensteuergesetzes, deren Verabschiedung die Möglichkeit der Annahme von Förderanträgen regeln wird. (Quelle).

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